Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden.

Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten!

Mehr als 700 Rechtsanwält*innen und Jurist*innen haben am heutigen Tage einen offenen Brief an die Bundesregierung, die Ministerpräsident*innen der Länder und an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Europaparlaments veröffentlicht.

Genau 30 Jahre nach dem sogenannten Asylkompromiss kritisieren wir die geplanten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts auf nationaler und europäischer Ebene auf das Schärfte und lehnen sie entschieden ab.

Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung bedeuten nach Ansicht der Erstunterzeichnerin Berenice Böhlo einen Paradigmenwechsel, der das Asylverfahren demontiert: „Statt sicheren Zugang zum Schutz, sind Haft und Rechtlosigkeit die europäische Antwort auf die gegenwärtigen Krisen der Menschheit.“

Mit Schnellverfahren an den Außengrenzen und der Fiktion der Nicht-Einreise wird ein Zustand der Rechtslosigkeit geschaffen, der mit der Einrichtung von Internierungslagern einhergeht.

Zudem sollen Ausreisezentren geschaffen und eine systematische Inhaftierung der Schutzsuchenden erfolgen und ein Zwei-Klassen-Asylsystem eingeführt werden.

Die Politik der Abschottung und die geplanten Änderungen auf nationaler und europäischer Ebene stellen nach Ansicht von Dr. Matthias Lehnert das Recht von Geflüchteten als solches in Frage und gefährden den Rechtsstaat selbst: „Effektiver Rechtsschutz an den Außengrenzen ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats und darf nicht durch ein Monitoring-System ersetzt werden.“

Statt eine Ausweitung der gescheiterten europäischen Asyl- und Migrationspolitik, fordern Jurist*innen das bestehende europäische System zu evaluieren und  zu verbessern.

Es braucht echte Solidaritätsmechanismen in Europa.

Konkret werden vor allem folgende Forderungen erhoben:

  • Der Zugang zum Recht darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Asylrechts unterminiert werden.
  • Der effektive Rechtsschutz an den Außengrenzen muss gewährleistet sein.
  • Es darf keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten geben.
  • Es sollen keine Migrationsabkommen mit Staaten abgeschlossen werden, die Menschen- und Flüchtlingsrechte nicht gewährleisten.
  • Das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ darf nicht durch eine Senkung der völkerrechtlichen Standards ausgeweitet werden.
  • Es muss ein echter Solidaritätsmechanismus in Europa etabliert werden.
Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!