von Max Klöckner, PRO ASYL
Europa hält am Flüchtlingsdeal mit Erdoğan fest: mehr Geld für Flüchtlinge, aber auch für die Grenzaufrüstung. Griechenland hat kürzlich die Türkei für den Großteil aller Schutzsuchenden zum »sicheren Drittstaat« erklärt- aus Flüchtlingen werden Rechtlose. Die Flüchtlingskonvention wird mit Brüsseler Unterstützung weitgehend außer Kraft gesetzt.
Es klingt nach einer Randnotiz, hat aber weitreichende Folgen für den Flüchtlingsschutz in Griechenland und der gesamten EU: Mit gemeinsamem Beschluss vom 7. Juni 2021 haben der stellvertretende griechische Außenminister und der griechische Minister für Migration und Asyl die Türkei für alle Asylsuchenden aus Syrien, Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und Somalia zum sogenannten »sicheren Drittstaat« erklärt. Menschen aus diesen fünf Herkunftsländern, die in Griechenland ankommen, wird in der Konsequenz der Zugang zu einem Asylverfahren in der EU versperrt. Ihnen droht in Griechenland ab sofort die Ablehnung ihrer Asylanträge als unzulässig und die Abschiebung in die Türkei.
Anträge von Asylsuchenden aus diesen fünf Herkunftsländern machten im Jahr 2020 rund zwei Drittel (66 Prozent) aller in Griechenland gestellten Asylanträge aus. Der Anteil bei den Anerkennungen lag mit 77 Prozent sogar noch darüber. Griechenland versucht somit, sich der Zuständigkeit für einen Großteil der auf dem eigenen Territorium ankommenden Schutzsuchenden zu entledigen und weitet die Auslagerung von Verantwortung auf die Türkei aus.
Die Maßnahme geht zurück auf den EU-Türkei-Deal
Es wäre jedoch falsch, mit dem Finger nur auf Griechenland zu zeigen. Letztlich geht Griechenland nur einen weiteren Schritt, um Vereinbarungen umzusetzen, die auf EU-Ebene beschlossen wurden. In dem am 18. März 2016 unterzeichneten EU-Türkei-Deal heißt es wörtlich: »Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt«.
Auf den Inseln ankommende syrische Flüchtlinge werden seit dem Deal nicht mehr zu ihren Fluchtgründen befragt, sie werden auf die Türkei als »sicheren Drittstaat« verwiesen, ihre Asylanträge werden als unzulässig abgelehnt.
Nur ein paar Tage nach dem EU-Türkei-Deal hatte Griechenland in Reaktion auf massiven Druck von der EU und anderen Mitgliedsstaaten für alle Schutzsuchenden, die auf den griechischen Inseln ankommen, ein beschleunigtes Asylgrenzverfahren eingeführt und eine Residenzpflicht für die Inseln erlassen. Schutzsuchende wurden fortan unter menschenverachtenden Bedingungen in den EU-Hotspots festgesetzt.
Auf den Inseln ankommende syrische Flüchtlinge werden seitdem nicht mehr zu ihren Fluchtgründen befragt, sie werden auf die Türkei als »sicheren Drittstaat« verwiesen, ihre Asylanträge werden als unzulässig abgelehnt. Ausnahmen gab es bisher nur für Flüchtlinge, die ihre besondere Schutzbedürftigkeit nachweisen konnten. Unser Team von Refugee Support Aegean (RSA) hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass bei diesen Zulässigkeitsverfahren von individueller Prüfung und rechtsstaatlichen Verfahren keine Rede sein kann. Unzulässigkeitsentscheidungen werden von der griechischen Asylbehörde mit quasi identischem Inhalt für syrische Staatsangehörige ohne Prüfung der besonderen Umstände des Einzelfalls erlassen.
Vollzogen wurden Abschiebungen in die Türkei jedoch nur in geringem Maß. Zwischen 2016 und 2020 wurden etwa 2.100 Schutzsuchende in die Türkei abgeschoben, darunter etwa 400 syrische Flüchtlinge. Im März 2020 hat die Türkei die Rückübernahme von Schutzsuchenden schließlich komplett eingestellt – temporär, heißt es. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie auf den Inseln entweder in Abschiebehaft sitzen, obwohl sie nicht abgeschoben werden können, oder ohne jegliche staatliche Unterstützung auf den Inseln vor sich hin vegetieren.
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