Nach Freispruch: Yüksel Weßling darf wieder nach Hause zurück

Die Freude über den Freispruch ist Yüksel Weßling anzusehen: Nach der Entscheidung des türkischen Gerichts am vergangenen Donnerstag zeigte sich die ehemalige städtische Mitarbeiterin sehr erleichtert, da die Ungewissheit des Verfahrensausganges sie vorher erheblich belastet hatte. Auch ihr Ehemann und Freunde aus dem Umfeld äußerten sich sehr erfreut und zuversichtlich. „Wir freuen uns sehr, dass dieses allen demokratischen Grundsätzen widersprechende Strafverfahren gegen eine deutsche Staatsbürgerin endlich mit Freispruch endete“, erklärten Dr. Gisela Penteker und Dr. Gernot Steinhilper, die im Auftrag des Flüchtlingsrats Niedersachsen als Prozessbeobachter:innen dasVerfahren in der Türkei beobachteten. Schon die Anklageerhebung sei Ausdruck von Gesinnungsjustiz gewesen. „Die vor Ort gewonnen Eindrücke vermittelten uns zudem, wie autoritär jedenfalls in dem konkreten Gericht und in den dort anberaumten Verfahren mit den Angeklagten und ihren Rechtsanwälten umgegangen wurde.“

Über 18 Monate wurde die 65-jährige Yüksel Weßling, die 27 Jahre als Sozialpädagogin bei der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt war, wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ in der Türkei festgehalten: Nach einer Reise in das Land wurde sie im Oktober 2019 bei der Ausreise festgenommen und kurz darauf wieder freigelassen, aber mit einer Ausreisesperre belegt.  Sie war daher gezwungen, in ihrem Geburtsort Tunceli den Ausgang des Prozesses gegen sie abzuwarten.

Dr. Gisela Penteker und Dr. Gernot Steinhilper mit Rechtsanwalt und Dolmetscherin im Gerichtssaal

Die mündlich verkündete Entscheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Frau Weßling unverzüglich ausreisen darf. Bei streng formaler Betrachtung müsste für eine Ausreisegenehmigung das zugestellte Urteil zunächst rechtskräftig werden. Der Rechtsanwalt Baris Yildirm hat jedoch dem Vernehmen nach schon am 16.4.2021 eine Ausreisegenehmigung für Frau Weßling erreicht.

Herr Herbert Schmalstieg (Ex-OB) und Herr Onay (OB der Stadt Hannover) bekundeten ihre Freude und äußerten die Hoffnung, dass dieses Urteil rechtskräftig werde und auch Einfluss auf künftige andere vergleichbare Entscheidungen haben werde. OB Belit Onay kündigte an, Frau Weßling im Rathaus der Landeshauptstadt empfangen zu wollen. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärte er: „Es war eine schwierige und harte Zeit sowohl für Yüksel Weßling als auch für ihre Angehörigen. Umso mehr freue ich mich darauf, Frau Weßling bald hier im Rathaus zu treffen und gemeinsam die große Freude über den glücklichen Ausgang des Verfahrens zu teilen. Der Landeshauptstadt und mir war es ein Anliegen,  Frau Weßling jede Art von Unterstützung zu ermöglichen – sei es in unserem engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt oder im Rahmen der Solidaritätskampagne der Zivilgesellschaft und des Rates. Es war ein wichtiges Signal, dass viele Menschen in Hannover – aber auch andernorts –  sich für Frau Weßling stark gemacht haben. Das hat seine Wirkung nicht verfehlt. Ich bin glücklich darüber, dass sich alles zum Positiven gewendet hat.“

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