Das BAMF widerruft offenkundig in großem Stil die Flüchtlingsanerkennung von afghanischen jungen Männern, die als Minderjährige geflohen sind und denen aufgrund ihrer Minderjährigkeit eine Verfolgungsgefährdung und Flüchtlingsschutz zugesprochen wurde. Auf Nachfrage hat das BAMF klargestellt, dass entsprechende Widerrufsbescheide keine „Ausrutscher“ sind, sondern der Linie des Hauses entsprechen.
Wir halten diese Praxis des BAMF für rechswidrig: Eine Verfolgungsgefährdung ist für junge Geflüchtete nicht deshalb obsolet, weil sie volljährig geworden sind. Daher raten wir allen Betroffenen, sich gegen einen Widerruf gerichtlich zur Wehr zu setzen. Eine Kurzanalyse von Peter von Auer (PRO ASYL) gibt Hinweise für eine mögliche Begründung.
Arbeithilfen zum (angedrohten) Widerruf
Der Paritätische Gesamtverband: Arbeitshilfe zu Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V./ Flüchtlingsrat Thüringen e.V.: Arbeitshilfe Widerrufs- und Rücknahmeverfahren – Was heißt das und was tun?
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...