Neue Asylzahlen: Flüchtlingsrat kritisiert Verletzung internationalen Rechts

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Pressemitteilung vom 11. Januar 2021

Asylzahlen auf historischen Tiefstand

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge ist im Jahr 2020 so tief gefallen wie seit sieben Jahren nicht mehr: Nach den jetzt veröffentlichten Asylzahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für 2020 wurden 102.581 Erstanträge auf Asyl gestellt. Das waren 28 Prozent weniger als im Vorjahr (142.509). Bundesinnenminister Seehofer feiert den Rückgang der Asylzahlen als Erfolg: Der Rückgang der Asylanträge sei nicht allein auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, auch die Maßnahmen zur Steuerung der Migration wirkten.

Der Zynismus dieser „Erfolgsmeldung“ ist augenfällig: Dass die Zahl der Flüchtlinge in Europa um rund ein Drittel sinkt, ist die direkte Folge der europäischen Abschottungspolitik. Mit systematischer Gewalt und unter Bruch von nationalem, europäischem und internationalem Recht werden Flüchtlinge daran gehindert, Schutz in Europa zu finden.

  • In der Ägäis fängt die griechische Küstenwache Schutzsuchende ab, zwingt sie in unsichere Rettungsinseln und lässt sie Richtung Türkei zurücktreiben.
  • Im zentralen Mittelmeer blockieren die EU-Staaten die zivile Seenotrettung und finanzieren libyische Milizen („Küstenwache“), die Menschen auf der Flucht nach Europa abfängt und zurück in die Internierungslager verschleppt.
  • An der kroatisch-bosnischen Grenze prügelt die kroatische Grenzpolizei die auch mit deutschen Wärmebildkameras gefundenen Flüchtlinge zurück nach Bosnien.

Wer also versucht, nach Europa zu fliehen, wird mit Gewalt daran gehindert, trotz winterlicher Temperaturen in Elendslagern und Zelten vor unseren Toren isoliert und zermürbt oder zurückgeschoben.

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Niedersachsen, kommentiert:

„Die Praxis europäischer Grenzstaaten, Flüchtlinge in Push-Back-Aktionen mit Gewalt in Staaten zurückzubringen, in denen sie vor Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen nicht sicher sind, ist völkerrechtswidrig. Flüchtlinge haben an den europäischen Außengrenzen einen Anspruch auf die individuelle Prüfung ihrer Fluchtgründe. Die Friedensnobelpreisträgerin Europäische Union verletzt systematisch das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn die Bundesregierung die rechtswidrige Abschiebungspraxis an den europäischen Außengrenzen durch gemeinsame Frontex-Einsätze und die Lieferung von Polizeitechnik deckt und unterstützt, macht sie sich mitschuldig.“

Nur aufgrund der völkerrechtswidrigen Vertreibung und Verschleppung von Schutzsuchenden in Anrainerstaaten sinkt die Zahl der Asylanträge in Europa, während die Zahl der Flüchtlinge weltweit steigt: Sie beläuft sich derzeit auf über 80 Millionen Menschen.

Die Asylanträge im Detail

Etwa ein Viertel der Asylerstanträge im Jahr 2020 (26.520) entfiel auf hier geborene Kinder von Geflüchteten, die bereits in Deutschland leben. Lediglich 76.061 Flüchtlinge sind also neu ins Land gekommen (sog. „grenzüberschreitende Asylanträge“), darunter etliche, die im Rahmen des Familiennachzugs regulär einreisen konnten. Insgesamt wurden 122.170 Asylanträge gestellt. Darin sind auch Folgeanträge enthalten. Die Hauptherkunftsländer der Erstantragsteller:innen waren 2020 Syrien (36.433), Afghanistan (9.901), Irak (9.846) und Türkei (5.778).

Insgesamt hat das BAMF im vergangenen Jahr über die Anträge von 145.071 Personen entschieden: 38.883 weniger als 2019, was ein Minus von rund 21 Prozent bedeutet. 26,1 Prozent (37.818) wurden als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt, 18.950 Personen (13,1 Prozent) erhielten subsidiären Schutz. Darüber hinaus stellte das BAMF bei 5702 Personen (3,9 Prozent) Abschiebungsverbote fest. Damit ist die Gesamtschutzquote auf (unbereinigt) 43 Prozent gestiegen (2019: 38 Prozent). Abgelehnt wurden 46.586 Anträge (32,1%), anderweitig erledigt weitere 36.015 (24,8%) – etwa weil ein anderes EU-Land als zuständig betrachtet wurde oder das Verfahren nicht weiter betrieben wurde.

Um die tatsächliche Schutzquote zu berechnen, müssen die „anderweitig erledigten“ Fälle herausgerechnet und nur die Asylverfahren berücksichtigt werden, in denen das BAMF eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. In diesem Fall liegt die Schutzquote bei 57% (sogenannte bereinigte Schutzquote). Diese hohe Schutzquote ist erfreulich, allerdings nicht auf eine liberale Entscheidungspraxis des BAMF zurückzuführen: Valentin Feneberg und Sebastian Pukrop weisen im Asylmagazin 10-11 / 2020 unter anderem nach, dass der Anstieg der Schutzquote, also der schutzgewährenden Bescheide des BAMF, vor allem auf den hohen Anteil der im Rahmen des sog. „Familienasyls“ anerkannten Geflüchteten zurückzuführen ist. Rechnet man diese Fälle heraus und betrachtet nur die Entscheidungen betreffend Personen, die keinen Schutzanspruch aus der Schutzgewährung für bereits aufhältige Familienangehörige ableiten können, stellt sich heraus, dass die Anerkennungspraxis des BAMF erheblich restriktiver geworden ist, und dass ein Schutzanspruch oftmals erst durch die Verwaltungsgerichte bestätigt wird. Eine gekürzte Fassung des Beitrags findet sich beim Mediendienst Integration.

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag laut dem Ministerium Ende Dezember bei 52.056.

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