Gerichte korrigieren restriktive BAMF-Entscheidungen zu Afghanistan

Der Antwort der Bundesregierung vom 23.11.2020 auf eine Anfrage der Linken ist zu entnehmen, in welchem Umfang das BAMF, also die für die Durchführung von Asylverfahren zuständige Behörde, Geflüchteten aus Afghanistan bis heute den ihnen gebührenden Schutz verweigert: Allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2020 wurden 5644 ablehnende Asylentscheidungen für afghanische Flüchtlinge durch die Verwaltungsgerichte wieder aufgehoben. Von 9.557 inhaltlich entschiedenen Klagen waren also  59,1 Prozent erfolgreich.

Ulla Jelpke von der Linken kommentierte diese Zahlen als „eine schallende Ohrfeige für die Asylbehörde, aus der umgehend Konsequenzen gezogen werden müssen“. Offenkundig ist die restriktive Entscheidungspraxis des BAMF vor allem auf fragwürdige politische Vorgaben zurückzuführen, die trotz der eskalierenden Gewalt in Afghanistan für bestimmte Gruppen von afghanischen Flüchtlingen das Vorhandensein einer so genannten „inländischen Schutzalternative“ behaupten. Nach wie vor kommt es in Afghanistan zu schweren Anschlägen mit toten und verletzten Zivilist:innen. UN-Generalsekretär António Guterres äußerte sich zuletzt besorgt über die andauernde Gewalt in Afghanistan, die viele unschuldige Zivilist:innen treffe. Menschenrechtsorganisationen forderten die Bundesregierung wiederholt auf, Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.

Das BAMF verteidigt seine Entscheidungspraxis halbherzig unter Hinweis auf coronabedingte Verschärfungen. Wörtlich heißt es in der Erklärung des Amtes:

 

 

Auch 2019 waren allerdings schon 48,7% der inhaltlich entschiedenen Asylklagen von Afghan:innen gegen die Entscheidung des BAMF erfolgreich (BT-Drs. 19/18498 vom 02.04.20, Frage 16), 2018 waren es 57,6% (BT-Drs. 19/8701, vom 25.03.19; Frage 16). Offenkundig hat das BAMF ein Problem mit afghanischen Geflüchteten, das weit hinter die Zeit der Corona-Pandemie zurückreicht, nämlich in das Jahr 2015:

„Wir wollen zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen. Dies ermöglicht auch eine Intensivierung der Rückführungen“, heißt es im Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD parallel zu dem geplanten Asylpaket II unter Buchstabe H zu Afghanistan, verabschiedet am 05. November 2015 (zitiert nach Gunter Christ 2016, S. 3). In der Folgezeit änderte das BMI seine Leitsätze zur Entscheidungsfindung in Asylverfahren für Afghanistan. Ursache für den hohen Anteil fehlerhafter Afghanistan-Bescheide ist also v.a. die vom BAMF 2016 vollzogene, politisch motivierte Neubewertung der Gefahrenlage in Afghanistan: Die 2015 noch bei rund 80 % liegende Schutzquote sollte gedrückt und durch die Einleitung von Abschiebungen ein Abschreckungseffekt auf potenzielle neue Schutzsuchende erzielt werden. Am 01.02.2016 verkündete Bundesinnenminister de Maiziere denn auch im Rahmen eines Besuchs in Afghanistan, was weniger eine Beschreibung der Sachlage als vielmehr Programm für die Zukunft war: „Die Chancen in Deutschland Erfolg zu haben, sind ganz gering“

Aktuelle Entscheidungspraxis des BAMF bei afghanischen Asylsuchenden (Juli bis Oktober 2020):

  • 1.525 Schutzgewährungen, darunter 516 nach der GFK/GG, 143 subsidiärer Schutz, 866 Abschiebungsschutz
  • 2.334 inhaltliche Entscheidungen (abzüglich Dublin-Entscheidungen und sonstiger Erledigungen)

Bereinigte Schutzquote des BAMF von Juli bis Oktober 2020: 65,3 Prozent

Mehr

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 22. September 2020 entschieden, dass derzeit nicht mehr „jeder alleinstehende, gesunde junge Mann im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan in der Lage sein wird, dort wenigstens ein Leben am Rande des Existenzminimums zu führen“. Die humanitären Lebensbedingungen haben sich nach Auffassung des Gerichts seit März 2020 weiter erheblich verschlechtert. In dem konkreten Fall wurde einem alleinstehenden jungen Mann daher ein Abschiebungsverbot zugesprochen. Am 24. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in einem weiteren Rechtsstreit ebenfalls einem alleinstehenden, gesunden jungen Mann ein Abschiebungsverbot zugesprochen.

OVG Bremen, Urteil vom 22. September 2020 (1 LB 258/20)

OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 (1 LB 351/20)

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1 Gedanke zu „Gerichte korrigieren restriktive BAMF-Entscheidungen zu Afghanistan“

  1. Es ist ganz klar, wie schlimm und gefährlich die aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan ist.
    Mein Ehepartner und ich mussten 2015 fliehen und flüchteten nach Deutschland. Wir haben lange auf ein Interview bis 2017 gewartet und zwei Monate später nach Interview eine Ablehnung erhalten. Es ist jetzt 2021. Ich warte immer noch auf eine Antwort und mache mir Sorgen um die Zukunft. Wir haben jedoch bei all dem täglichen Stress weitergearbeitet und ich arbeite jetzt als Pflegeassitentin und mein Mann für Amazon.Wir können nicht so viel genießen wie andere normale Menschen, weil wir viele Einschränkungen und eine ungewisse Zukunft haben. Meiner Meinung nach führt diese lange Wartezeit dazu, dass ein gesunder Mensch unter psychischen Problemen leidet. Ich bin glücklich und zufrieden, dass ich in Deutschland lebe und arbeite, das einzige was mich jeden Tag stört ist der Status meines Aufenthalts in Deutschland und dass ich nicht wie andere Menschen frei leben und reisen kann.

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