In einem zehnseitigen Schreiben an den Präsidenten des BAMF beklagt der Lesben- und Schwulenverband die fortgesetzte, aber rechtswidrige und diskriminierende Praxis des BAMF, lesbische, schwule oder bisexuelle Geflüchtete aufzufordern, ihre sexuelle Identität zu verbergen und sich doch bitte „diskret“ zu verhalten, um eine politische Verfolgung zu vermeiden. Das Schreiben verweist auf den einschlägigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichte vom 22.01.2020 sowie auf viele weitere Richtlinien und Urteile, die eine solche Praxis verbieten.
Lesben- und Schwulenverband beklagt rechtswidrige Diskriminierung durch das BAMF
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