Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK): Information für Minderheiten aus dem Kosovo

Die Innenministerkonferenz hat am 23./24. Juni mehrheitlich entschieden, dass Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo kein Bleiberecht in Deutschland erhalten sollen. Eine Abschiebung könnte Ihnen drohen, wenn Sie einer der folgenden Gruppen angehören:

    – Minderheitenangehörige der Ashkali und ßgypter sowie
    – Roma, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden

Die bestehende Vereinbarung zwischen UNMIK und dem BMI sieht vor, dass monatlich bis zu 500 Ashkali und ßgypter zur Abschiebung angemeldet werden. Dabei geht die Vereinbarung davon aus, dass rund 20%, das heißt 100 Personen, tatsächlich abgeschoben werden. Darüber hinaus sollen 20-30 vorbestrafte Roma monatlich abgeschoben werden. Angesichts von über 38.000 Minderheitenangehörige aus dem Kosovo bundesweit ist damit die Wahrscheinlichkeit, dass Sie selbst kurzfristig abgeschoben werden, nicht sehr hoch. Sie können sich aber auch nicht darauf verlassen, dass Ihnen nichts passiert.

Nach wie vor behält sich die UNMIK vor, im Einzelfall die Schutzbedürftigkeit von Personen zu prüfen, die abgeschoben werden sollen. Die Ausländerbehörden müssen der UNMIK relevante Informationen zum Gesundheitszustand der zur Abschiebung vorgesehenen Personen übermitteln. Es ist daher ratsam, wenn Sie Unterlagen über bestehende Krankheiten oder sonstige besondere persönliche Umstände zusammenstellen und bei drohender Abschiebung auch einem Unterstützerkreis oder dem jeweiligen Landesflüchtlingsrat im Kopie zukommen lassen

Weitere Informationen dazu sind beim Niedersächsischen Flüchtlingsrat zu erhalten: Tel.:05121-15 60 5 oder e-mail: nds@nds-fluerat.org

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