Jede zweite Asylentscheidung des BAMF betr. Afghanistan wird vor Gericht korrigiert

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Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu ergänzenden Informationen zur Asylstatistik ist zu entnehmen, dass die Bescheide des BAMF über Asylanträge nach wie vor mangelhaft sind und daher oft von den Verwaltungsgerichten korrigiert werden müssen.

Mehr als 26 Prozent aller inhaltlichen Entscheidungen (ohne die sog. „sonstigen Verfahrenserledigungen“, v.a. Dublin-Verfahren) wurden durch die Verwaltungsgerichte aufgehoben. Mehr als jeder vierte inhaltliche Bescheid des BAMF wurde also von den Gerichten korrigiert. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan lag die Aufhebungsquote sogar bei 48,7 Prozent.

Ursache für den hohen Anteil fehlerhafter Afghanistan-Bescheide ist v.a. die vom BAMF 2016 vollzogene Neubewertung der Gefahrenlage in Afghanistan für junge Männer: Obwohl der Krieg eskalierte, entdeckte das BAMF – anders als in den Jahren 2014 und 2015 – für diesen Personenkreis eine sog. „inländische Fluchtalternative“ in den Großstädten. Daraufhin sank die bereinigte Schutzquote von knapp 80% auf rund 50%. In einer Vielzahl von Fällen gewähren die Verwaltungsgerichte dann doch zumindest Abschiebungsschutz.

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