BAMF-Verwaltungspraxis gefährdet kurdischen Flüchtling

Heute (05. März 2020) um 9 Uhr Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Saal 15)

Der Fall des kurdischen Flüchtlings Muhittin B., einem Aktivisten der HDP, veranschaulicht exemplarisch, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Verfolgungsrealität von Oppositionellen in der Türkei nicht gerecht wird und Asylsuchende durch sein Handeln in akute Gefahr bringt. Seit fast zwei Jahren verweigert das BAMF dem kurdischen Flüchtling die Flüchtlingsanerkennung. Aufgrund der Einschaltung eines Vertrauensanwalts der Deutschen Botschaft in Ankara liegt die Akte des Muhittin B. nach Auskunft des Auswärtigen Amts nun wohl auch dem türkischen Geheimdienst vor.

Der Kurde Muhittin B. floh am 17.11.2016 aus der kurdischen Stadt Nusaybin (an der Grenze zu Syrien) nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, da er aufgrund seiner Tätigkeit für die Partei HDP von türkischen Stellen verfolgt wurde. Im Winter 2015/16 wurde im Rahmen der Ausgangssperre sein Haus von der türkischen Armee zerstört. Das Amtsgericht Nusaybin erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 21.08.2016 gegen Muhittin B. Haftbefehl wegen „Unterstützung für eine terroristische Vereinigung“.

Sowohl Nachweise bzgl. der Zerstörung des Hauses als auch Unterlagen zum Strafverfahren wurden dem BAMF vorgelegt. Das BAMF ließ sich mit einer Entscheidung viel Zeit und lehnte den Antrag mit Bescheid vom 05.04.2018 schließlich als „unglaubhaft“ ab.

Am 24.04.2018 erhob RA Kelloglu (Hannover) gegen den Bescheid Klage.

Das Verwaltungsgericht Hannover sah sich wegen der Infragestellung der Glaubwürdigkeit des Antragstellers durch das BAMF dazu gezwungen, eine Auskunft des Auswärtigen Amtes einzuholen (Beschluss vom 08.05.2018). Mit schriftlicher Auskunft vom 13.06.2019 (recherchiert vom Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft in Ankara) teilte das Auswärtige Amt dem Verwaltungsgericht Hannover mit, dass bei der Oberstaatsanwaltschaft Mardin zwei Ermittlungsverfahren gegen den Muhittin B. anhängig seien und er per Haftbefehl gesucht werde.

Trotz dieser Auskunft weigert sich das BAMF bis heute, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Die Klage des Muhittin B. wird nunmehr am 05.03.2020 vor dem Verwaltungsgericht in Hannover verhandelt.

Mit Schriftsatz vom 03.02.2020 teilte das Auswärtige Amt dem Verwaltungsgericht mit, dass die Daten des Klägers möglicherweise in die Hände des türkischen Geheimdienstes gelangt seien. Obwohl das BAMF öffentlich verlautbarte, die von der Festnahme des deutschen Vertrauensanwalts betroffenen Flüchtlinge würden von Amts wegen klaglos gestellt, hat das Bundesamt seine Rechtsauffassung bislang nicht korrigiert.

Auch wurde Muhittin B. bisher nicht seitens der niedersächsischen Sicherheitsbehörden über den Vorgang informiert.

Nachtrag: Muhittin B. wurde heute wie erwartet vom VG Hannover nach kurzem Verfahren als GFK-Flüchtling anerkannt. Die Vorsitzende Richterin der 13. Kammer stellte klar, dass „ein rechtsstaatliches, faires Verfahren in der Türkei nicht zu erwarten“ sei.

Hintergrund:

In Türkei inhaftierter Anwalt: Schwere Vowürfe gegen deutsche Botschaft, tagesschau 04. März 2020
Festnahme von Asyl-Vertrauensanwalt in der Türkei: Deutlich mehr Asylsuchende betroffen als bislang bekannt, 14. Februar 2020
Weitere Personen von beschlagnahmten Akten betroffen: Flüchtlingsrat fordert Abschiebungsstopp in die Türkei, 17. Dezember 2019
Türkei-Skandal weitet sich aus: 4000 Personalakten beschlagnahmt? 29. November 2019
Festnahme eines türkischen Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft gefährdet Tausende von Geflüchteten in Deutschland, 20. November 2019

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