22 Organisationen fordern Bundestagsabgeordnete auf Zustimmung zu „Hau-ab-Gesetz“ zu verweigern

Offener Brief zum sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Mit einem offenen Brief fordern 22 Organisationen die Bundestagsabgeordneten auf, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ – auch „Hau-ab-Gesetz II“ genannt – die Zustimmung zu verweigern. Wie schon zuvor die Flüchtlingsräte und Pro Asyl in ihrem offenen Brief an die SPD-Abgeordneten, verlangen die unterzeichnenden Organisationen, sich den z.T. verfassungswidrigen und nicht EU-Rechtskonformen Gesetzesänderungen zu verweigern.

In der Pressemitteilung der Republikanischen Anwaltsvereins heißt es: „Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte – so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.
Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.“

Am Montag, 3. Juni, wird über den Gesetzentwurf im Innenausschuss des Bundestages verhandelt.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

1 Gedanke zu „22 Organisationen fordern Bundestagsabgeordnete auf Zustimmung zu „Hau-ab-Gesetz“ zu verweigern“

  1. Ich erinnere daran, dass auf S. 19 des Koalitionsvertrages der gegenwärtigen Bundesregierung vereinbart worden ist, dass die Kinderrechtskonvention der UN ausdrücklich Rechtsgrundlage für aufenthaltsrechtliche Entscheidungen über Minderjährige sein soll.
    Kinder und Jugendliche dürfen danach nicht ins Gefängnis und sie haben ein Recht auf beide Eltern.
    Ich bin bis zu diesem Gestzesentwurf davon ausgegangen, dass ein Bundesinnenminister und das BAMF nach der Selbstverpflichtung im Koalitionsvertrag
    die UN-Kinderrechtskonvention in Geltung bringen

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!