Verweigerte Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen Thema im Landtag

Wiederholt hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. gemeinsam mit Bündnispartner:innen, darunter dem Netzwerk AMBA 2 – Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. seit Mitte 2017 auf die Verweigerung einer adäquaten Beschulung für Kinder und Jugendliche aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen hingewiesen und die Haltung der Landesregierung scharf kritisiert, zuletzt Ende Februar 2019. Von den 175 Kindern aus sog. „sicheren Herkunftsländern“, die zum Stichtag (04.01.2019) in der Landesaufnahmebehörde untergebracht waren, besuchten 27 seit mehr als sechs Monaten und 14 seit über einem Jahr keine Schule in Deutschland. Das Recht dieser Kinder und Jugendlichen auf Bildung wird in Niedersachsen weiterhin verletzt.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bringt nun einen Entschließungsantrag zum Thema in den Landtag ein, der eine Beschulung aller Kinder und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes fordert. Der Antrag wird heute Nachmittag erstmals im Plenum beraten und anschließend in den Kultusausschuss überwiesen. Der Kultusausschuss seinerseits hat in seiner letzten Sitzung am 15. März 2019 einstimmig eine Unterrichtung zum Thema „Beschulung geflüchteter Kinder in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen“ durch die Landesregierung beschlossen.

Auch in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe beim Niedersächsischen Landtag hat die Landesregierung in der Sitzung am 26. Februar 2019 die Mitglieder zum Thema der Beschulung in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterrichtet. Auf Initiative des Flüchtlingsrats Niedersachsen erbat die Kommission eine rechtliche Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages zu der Frage, ob die Pläne der Landesregierung, die Beschulung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen während ihres Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen nach dem Modell „Interkulturelle Lernwerkstatt 2.0“ in zeitlicher Hinsicht deutlich auszudehnen, mit dem Schulrecht und mit höherrangigem Recht vereinbar sind.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. wiederholt seine Forderungen:

  • Asylsuchende müssen in Niedersachsen zügig aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen verteilt werden.
  • Nach Jahren der Diskussion und des Stillstands muss endlich ein geeignetes Bildungskonzept für Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen gefunden und umgesetzt werden. Die zuständigen Ministerien für Kultus und Inneres und Sport sind gefordert, hier zügig gemeinsam und abgestimmt zu handeln und den wechselseitigen Verweis auf Zuständigkeiten aufzugeben.
  • Spätestens nach drei Monaten muss für alle geflüchteten Kinder und Jugendliche der Besuch eines regulären Schulunterrichts gewährleistet sein.
  • Es ist dafür ausreichendes Lehrpersonal vorzuhalten, das den Standards des Regelschulunterrichts entspricht und so das Bildungsinteresse ALLER Kinder und Jugendlichen erfüllt.
  • Die Interkulturelle Lernwerkstatt muss über ausreichende Ressourcen verfügen, um für alle Kinder einen vorgeschalteten Sprachunterricht zu gewährleisten.
  • Es bedarf dringend einer Evaluation der Interkulturellen Lernwerkstatt hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Umsetzung. Wichtig ist zu ermitteln, ob die Interkulturelle Lernwerkstatt tatsächlichen allen Kindern und Jugendlichen an den Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) zur Verfügung steht, ob Lehrpersonal und Unterrichtskapazitäten in ausreichendem Maße eingesetzt werden und welche Lernerfolge erzielt werden.

Hintergrund:

Beschulung in Erstaufnahmeeinrichtungen

Link zum Livestream des Niedersächsischen Landtages (geplante Befassung am 28. März 2019 ab 15.35 Uhr)

Presse

Mangelhafter Unterricht für Geflüchtete. Recht auf Schule, in: taz online v. 29. März 2019

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