Abraham Sohou darf bleiben

Abraham Sohou war ursprünglich über Italien nach Deutschland eingereist. Er lernte in kürzester Zeit Deutsch. Nach einem Praktikum in einem Kindergarten und einer Seniorenwohnanlage hat Herr Sohou eine Ausbildung in der Pflege, einem Mangelberuf, begonnen. Außerdem hat er sich sehr in der Kirchengemeinde Wendthagen engagiert und viele Freundinnen und Freunde gewonnen. Herr Sohou ist ein Beispiel für gelungene Integration. Dennoch drohte ihm zunächst eine Abschiebung nach Italien  auf Grundlage der Dublin III-Verordnung. Die Bitte des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V., den sogenannten Selbsteintritt freiwillig wahrzunehmen, lehnte das Bundesamt zunächst ab. Erst nach Intervention durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Beermann, den SPD-Innenminister Pistorius und die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Schröder-Köpf konnte das Bundesamt schließlich doch noch dazu bewegt werden, ein öffentliches Interesse für den Verbleib von Abraham Sohou in Deutschland anzuerkennen (siehe Schaumburger Nachrichten).

Es erscheint absurd, dass gut integrierte Geflüchtete mit Arbeit und Ausbildungsstelle immer wieder gezwungen werden, in ein anderes europäisches Land zurückzukehren. Wir fordern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu auf, in allen vergleichbaren Fällen den Selbsteintritt freiwillig zu erklären. Außerdem fordern wir das Inneniminsterium Niedersachsen auf, sich in vergleichbaren Fällen dafür einzusetzen, dass das Bundesamt den Selbsteintritt wahrnimmt.

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