Sind Flüchtlinge in Niedersachsen noch willkommen?

Dublin, Flüchtlingsaufnahme und die europäische Verantwortung

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. und APROTO e.V. – Aktionen und Projekte pro Toleranz – in Bispingen fordern eine organisierte Rettungspolitik der Europäischen Union sowie die Bereitschaft der Mitgliedsstaaten, zur Unterstützung Italiens Flüchtlinge aufzunehmen. Auch das Bundesland Niedersachsen ist gefordert, ein Zeichen zu setzen und seine Bereitschaft zur Aufnahme mindestens jener Flüchtlinge zu erklären, die hier Angehörige haben. Flüchtlingsrat, die Diakonie in Niedersachsen und APROTO fordern darüber hinaus die Aussetzung des Dublinverfahrens und den Verzicht auf die Abschiebung von Flüchtlingen an die EU-Außengrenzenstaaten.

Europaweit schwindet die Bereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Flüchtlingsaufnahme. Zwar sicherten die EU-Staaten mit Beschlüssen von Mai und Sept. 2015 ( + Umwidmungsbeschluss von Sept. 2016)  Griechenland und Italien die Aufnahme von 160.000 Flüchtlingen zu. Bis zum 16. August 2017 fanden aber nur 8.169 Flüchtlinge aus Italien und 18.098 Flüchtlinge aus Griechenland in anderen europäischen Staaten Aufnahme (s. Member States‘ Support to Emergency Relocation Mechanism- Stand 16.8.2017 ). Einziger echter gemeinsamer Nenner der EU-Staaten scheint die Externalisierung der Flüchtlingsaufnahme zu sein. Italien schickt Militärschiffe, um zusammen mit der libyschen Küstenwache Menschen an der Flucht aus Libyen zu hindern. Bulgarien und Österreich setzen Militär ein, um die Grenze für Flüchtlinge notfalls mit Waffengewalt zu schließen. Auch in Niedersachsen schwindet die Bereitschaft, sich für die Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen. Der in Niedersachsen amtierende Innenminister Boris Pistorius forderte jüngst ungeachtet der verheerenden Menschenrechtslage die Einrichtung von Flüchtlingslagern in Libyen.

Allenthalben fehlt es an Konzepten für eine organisierte Rettungspolitik und eine solidarische Unterstützung der Staaten an den EU-Außengrenzen, insbesondere Italiens. Die Dublinabkommen sind de facto gescheitert. Geradezu absurd erscheint die Tatsache, dass Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz und Asyl suchen, jedes Jahr zu Hunderten mit der Begründung abgeschoben werden, Italien sei für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig oder habe schon Schutz gewährt. Dies geschieht, obwohl ein menschenwürdiges Leben für viele Flüchtlinge in Italien nicht gewährleistet ist. Insbesondere s.g. „Dublin-Rückkehrer“ leben in Italien häufig auf der Straße oder in abbruchreifen Häusern und finden weder eine Unterkunft noch Arbeit.

Neben anderen nationalen Gerichten hat auch das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Vorabentscheidungsersuchen den EuGH befragt, ob Abschiebungen nach Italien vor diesem Hintergrund rechtmäßig sind (s. Anlage). Dr. Manfred Schmidt, ehemaliger Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), hat es drastisch formuliert: Das Schlimmste, was ihnen heute passieren könnte, wäre, anerkannter Flüchtling in Italien zu werden“.

Der Friedensnobelpreisträger EU wird seiner Verantwortung für den Frieden nur gerecht, wenn er die Opfer von Krieg und Verfolgung aufnimmt statt ausgrenzt. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat, APROTO e.V. und die Diakonie in Niedersachsen fordern Bund und Land auf, zu einer aktiven Flüchtlingsaufnahmepolitik zurückzukehren und Zeichen zu setzen, dass Flüchtlinge in Deutschland auch weiterhin willkommen sind.

______________________________________________________________________

Der Fall des Zafar Iqbal

Einen eindrücklichen Fall von mit der Dublin III – VO einhergehenden ungeklärten Rechtsfragen und menschlichem Leid begleitet und dokumentiert APROTO e.V. aus Bispingen seit mittlerweile fast acht Monaten beispielhaft. Nachdem der pakistanische Asylbewerber Zafar Iqbal am 14. Dezember 2016 um 4 Uhr morgens ohne Ausweispapiere, ausreichend Kleidung und Geld nach Italien abgeschoben wurde, war er zunächst obdachlos und wurde dann – auf Intervention von APROTO – in ein mafiös organisiertes Camp geschickt, einen ehemaligen Viehbetrieb in Uboldo bei Varese, das humanitären Mindestanforderungen weder für Unterbringung noch für ärztliche Versorgung entspricht. Dort wurde er – auch wegen seiner Glaubenszugehörigkeit zur pazifistisch-muslimischen Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya – bedroht.

Zafar Iqbal ist im Januar 2017 nach Deutschland zurückgekehrt und hat über seinen Anwalt wegen der desaströsen Zustände in Italien den Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland in sein Asylverfahren erbeten. Das völlig überlastete Bundesamt für Migration und Integration hat erst vier Monate später eine Entscheidung getroffen und trotz Vorlage von Beweismaterial für systemische Mängel in Italien am 26. Mai 2017 die erneute Abschiebung nach Italien angeordnet. Unerwartet und nach unseren Recherchen erstmals hat nun das Verwaltungsgericht Lüneburg die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des BAMF vor dem Hintergrund anstehender Entscheidungen des EUGH angeordnet. (Dazu in der Anlage mehr über die Rechtsgrundlagen.)

Für den Asylbewerber Zafar Iqbal bleibt die Hoffnung, dass die Zuständigkeit Deutschlands für die Weiterbearbeitung seines Asylantrags festgestellt wird.

Anlage 1: Hintergrundsinformationen zur Frage, ob Flüchtlingen bei einer Überstellung nach Italien Menschenrechtsverletzungen drohen

Anlage 2 :Link zum sehr informativen Beitrag auf der Seite des bundesweiten Kooperationsprojekts resettlement.de zum Thema „Relocation“:  http://resettlement.de/relocation-umverteilung-von-asylsuchenden-aus-griechenland-und-italien-in-andere-eu-staaten/

Anlage 3:  Selbstzeugnis Zafar Iqbal

 

 

 

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!