Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Mit einem neuen Leitfaden weist das niedersächsische Kultusministerium auf die bestehende Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder hin, die aus der Erstaufnahme auf die Kommunen verteilt wurden. Die von verschiedenen Kommunen an den Tag gelegte Praxis, Flüchtlingskinder und -jugendliche, insbesondere auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, wochenlang und in Einzelfällen auch monatelang nicht einzuschulen, ist rechtswidrig und verletzt das Recht der Kinder auf Bildung.

In Erstaufnahmeeinrichtungen soll diesem Recht der Kinder auf Bildung durch interne Angebote Rechnung getragen werden. Mit einem Erfassungsbogen sollen die Kompetenzen der Kinder aufgenommen werden, was sicherlich im Übergang zur Schule helfen wird, die Kinder einzuschätzen.

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