Die Landesregierung will zukünftig keine Härtefallanträge mehr für Flüchtlinge zulassen, die sich weniger als 18 Monate im Bundesgebiet aufhalten. Der neue Nichtannahmegrund soll mit einem Sonderprüfungsrecht für die Vorsitzende der Kommission verbunden werden, die unter engen Voraussetzungen Ausnahmen zulassen kann.
Der Flüchtlingsrat hält den Vorschlag, zu dem die Verbände angehört werden sollen, für kritikwürdig. Zu Beginn der Legislaturperiode haben wir erfolgreich darum gekämpft, formale Ausschlussgründe möglichst zu vermeiden. Es liegt in der Natur einer Einzelfallprüfung, dass es darum geht, atypischen Sonderfällen gerecht zu werden. Zu denken wäre hier z.B. an Flüchtlinge, die bereits in der Vergangenheit lange in Niedersachsen gelebt haben und dennoch abgeschoben wurden, aber faktisch hier zu Hause sind. Offenkundig kommt die humanitäre Orientierung der Flüchtlingspolitik in Niedersachsen immer stärker unter die (Abschiebungs-)Räder.
Kai Weber
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