Gesetzgeber tritt Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen

Das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, mit dem das Asylverfahren nicht beschleunigt, dafür aber eine Rückkehr zur Abschreckungslogik in der Flüchtlingspolitik eingeleitet und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen getreten wird,  ist am Freitag – ohne die Zustimmung von Bremen und Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg – vom Bundesrat bestätigt worden und wird voraussichtlich zum 1.11.2015 in Kraft treten. Es macht uns sprachlos, mit welcher Chupze der Gesetzgeber, der  20 Jahre lang die Leistungen für Flüchtlinge auf verfassungswidrige Weise gekürzt hat und dafür vom Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 scharf gerügt wurde, drei Jahre später erneut und sehenden Auges die Verfassungsverstöße wiederholt mit der Begründung, die verfassungsrechtliche Bewertung könnte sich ja zukünftig ändern.

Tobias Brings und Maximilian Oehl von der Refugee Law Clinic Cologne haben sich mit den beschlossenen Änderungen auseinander gesetzt und die Verstöße gegen die geltende Verfassung minutiös dokumentiert.

Teil 1: Leistungen nach dem AsylbLG
Teil 2: Erstaufnahmeeinrichtung, Arbeitsmarktzugang und Residenzpflicht

Siehe auch den tagesschau-Beitrag: Was Kritiker an der Asylreform bemängeln

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