Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz tritt zum 1.1.09 in Kraft

Am 1.1.2009 tritt das „Arbeitsmigrationsteuerungsgesetz“ in Kraft. Geändert werden AufenthG, BAföG, SGB III, BeschV, BeschVerfV, ArGV u.a. Die Neuregelungen erleichtern den Zugang zu Ausbildung und Bleiberecht für Geduldete und für Hochschulabsolventen.

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