Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.12.2014 informiert über die Möglichkeit, „übergangsweise durch Anerkennung provisorisch ausgestellter Meldebescheinigungen den Legitimations- und Identifikationserfordernissen nach dem Geldwäschegesetz Rechnung zu tragen und dadurch die entsprechenden Bedingungen für die Kontoeröffnung durch Asylsuchende zu erfüllen“. Es sollte also unter Vorlage dieses Schreibens für Asylsuchende im Asylverfahren möglich sein, bei den Sparkassen ein Konto zu eröffnen.
Für Geduldete ändert sich hierdurch leider nichts. Die in dem Brief beschriebene Möglichkeit der Ausstellung einer „qualifizierten Duldung“ als Passersatz mit Lichtbild besteht schon lange. Das Problem ist, dass eine solche Duldung ohne einen Identitätsnachweis in der Regel nicht ausgestellt wird.
Kai Weber
Kontoeröffnung für Geduldete
Welche Lösung für das Identifizierungsproblem ist denn in Göttingen gefunden worden?
Ist sie übertragbar auf andere Kommunen/Landkreise?
Und warum bestehen für Asylantragsteller diese Probleme nicht, jedenfalls nicht in so grundsätzlicher Art? Sie stehen doch vor denselben Schwierigkeiten, ihre Identität nachzuweisen?
Danke für die Erläuterung!
Elisabeth Bergner