BAMF will Dublin-Abschiebungen nach Italien durch behördliche Zusicherungen möglich machen

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Am 7.11.2014 hat das BAMF Nürnberg – wie berichtet – die Weisung erteilt, Dublin-Verfahren betr. Italien bei Familien mit Kindern unter 16 Jahren vorläufig weder einzuleiten noch durchzuführen, nachdem der Europäische Gerichtshof im Fall  Tarakhel die Überstellung nach Italien verboten hat.

Mit Weisung vom 20.11.2014 hat das BAMF sodann nähere Hinweise zum weiteren Verfahren verschickt. Daraus ist zu entnehmen, dass das BAMF sich bemüht, im Kontakt mit italienischen Behörden Zusicherungen zu erreichen, die eine Überstellung nach Italien doch möglich machen sollen.

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2 Gedanken zu „BAMF will Dublin-Abschiebungen nach Italien durch behördliche Zusicherungen möglich machen“

  1. Liebe Leute, es gibt Bundesländer (Hessen?), die die Überstellung nach Italien zumindest über den Winter aussetzen. Wie ist es in Niedersachsen? Seid ihr mit dem Problem talien (und anderen, angeblich sicheren Erstaufnahmestaaten) in der Presse? Wir haben die Erfahrung gemacht, dass z.B. Sudanesen in Italien nach der „Überstellung“ auf der Straße leben müssen.
    Viele Grüße
    Anja aus Winsen (aktiv in der Flüchtlingsarbeit in Buchholz/Nordheide)

    Antworten
    • Liebe Anja,

      das BAMF hat – bis auf Weiteres – die Abschiebung von Familien mit minderjährigen Kindern nach Italien gestoppt. Die Länder haben keinen eigenen Spielraum in diesen Fragen, da die zuständige Ausländerbehörde (das BAMF) nicht dem Land untersteht, sondern dem Bund. Natürlich ist uns bekannt, was in Italien passiert, daher engagieren wir uns seit langem gegen Abschiebungen dorthin. Ab 15.1. soll es eine neue kampagne dazu geben…

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