Der Aufenthalt in Deutschland von Drittstaatsangehörigen mit Daueraufenthaltsrecht-EU in einem anderen EU-Mitgliedsstaat

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Immer häufiger kommen in die Beratungsstellen mittlerweile drittstaatsangehörige Personen, die in einem anderen EU-Staat ein Aufenthaltsrecht besitzen, aber nun nach Deutschland übersiedeln wollen, um hier eine Beschäftigung aufzunehmen. Hier besteht häufig eine große Unsicherheit, mit welchem Aufenthaltstitel dies möglich ist und wie die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt aussehen.

Anders als für Unionsbürger:innen besteht für Drittstaatsangehörige aus anderen EU- Staaten zwar in den allermeisten Fällen eine innereuropäische Reisefreiheit, jedoch keine unbeschränkte Freizügigkeit für eine dauerhafte Niederlassung innerhalb der EU. Vielmehr ist die Möglichkeit einer dauerhaften Verlagerung des Lebensmittelpunktes in einen anderen EU-Staat oftmals mit Einschränkungen verbunden und an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, die recht ausdifferenziert sind. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen in Deutschland auch in der Beratungspraxis Schwierigkeiten bei der Beurteilung der aufenthaltsrechtlichen Perspektive bestehen: Das nationale und europäische Recht wird der Realität eines grenzenlosen Europas und einer hochmobilen europäischen Gesellschaft oftmals nicht gerecht.

Claudius Voigt von der GGUA hat hierzu eine Arbeitshilfe erstellt, in der die unterschiedlichen Aspekte zusammen gefasst sind. Insbesondere für die Anerkennungsberatung sicherlich ein gute Informationsbasis.
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