Sudanesischer Asylsuchender soll nach Italien abgeschoben werden – 28 Flüchtlinge vom Protest-Camp im Hungerstreik

Heute, 12.06., wurde der sudanesische Asylsuchende Salah Abdallah im Rahmen einer Dublin-Überstellung aus dem Abschiebungsgefängnis Hannover über Frankfurt/M. mit einem Lufthansaflug nach Rom abgeschoben.

Das Bundesamt hatte festgestellt, dass Salah Abdallah sein Asylverfahren in Italien betreiben müsse. Siehe dazu auch die Einladung zur Pressekonferenz vom Protest-Camp hier.

Aus Protest gegen die  Abschiebung sind heute, 12. Juni, 28 Flüchtlings aus dem Protest-Camp in Hannover in den Hungerstreik getreten. Mittlerweile haben die Hungerstreikenden eine Erklärung veröffentlicht, wonach sie aus Solidarität mit Salah Abdallah für 48 Stunden keine Nahrung aufnehmen werden (siehe website zum Protest-Camp hier).

Auf der Pressekonferenz, zu der angesichts der drohenden Abschiebung von Salah Abdallah kurzfristig eingeladen wurde, erläuterte der Anwalt des sudanesischen Flüchtlings, Paulo Dias, warum es so weit kommen konnte:

Anders als das Amtsgericht Hannover in einer jüngsten Entscheidung in einem anderen Fall festgestellt hatte (siehe Beschluss hier), ist das Amtsgericht Hildesheim, das über den Haftantrag der Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim entschieden hatte, nicht der Ansicht, dass eine Abschiebungshaft zur Dublin-Überstellung rechtswidrig sei. Das Amtsgericht Hannover hatte zu Rechtim Falle eines eritreischen Asylsuchenden festgestellt, dass es (bisher) keine rechtliche Grundlage gäbe, auf der Menschen zur Abschiebung im Rahmen der Dublin-Verordnung inhaftiert werden dürften. Das Amtsgericht sieht dies im Fall von Salah Abdallah offensichtlich anders. Der Anwalt hat daher Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, in der Hoffnung, dass durch eine Eilentscheidung Salah Abdallah noch aus der Haft entlassen würde (bis zum derzeitigen Zeitpunkt gab es jedoch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts).

Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob bei Salah Abdallah überhaupt von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden konnte, mit der der Haftantrag des Landkreises Hildesheim begründet wurde. Nach Auskunft des Anwalts Paulo Dias sollte sich Salah Abdallah für den 07.05. zur Abschiebung in seiner Unterkunft bereit halten. Er sei an dem Tag auch dort gewesen, es seien aber keine Beamten gekommen, die ihn abholen wollten. Auch andere Bewohner der Unterkunft könnten bezeugen, dass Salah Abadallah an dem Tag anwesend war.

Skandalös wie die Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim ist ebenso, wie das Amtsgericht und die Ausländerbehörde des LK Hildesheim den gesamten Vorgang der Akteneinsicht und eine Entscheidung über die Haftbeschwerde des Anwalts verschleppt haben. Immerhin geht es um die Frage, ob ein Mensch, der keine Straftat begangen hat, zu Unrecht eingesperrt wurde. Die Entscheidung über die Haftbeschwerde erfolgte jedoch erst gestern, Mittwoch, 11.06.. Weitere rechtliche Schritte, wie die Verfassungsbeschwerde wurden dadurch vereitelt. Hinzu kommt, dass der Abschiebungstermin für Salah Abdallah kurzfristig von Ende Juni auf den 12. Juni vorverlegt wurde.

Salah Abdallah erwarten in Italien unerträgliche Aufnahmebedingungen mit Obdachlosigkeit und unzureichender Versorgung sowie ein nur schlecht funktionierendes Asylsystem.

gez.
Sigmar Walbrecht

Zur website des Protest-Camps hier

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