Die HAZ berichtete am Montag, den 3.3.2014 über das Schicksal einer Frau aus dem Kosovo, die mit ihren drei Kindern nach Dänemark abgeschoben werden soll, obwohl die Familie viele Jahre in Deutschland verbracht hat. Nach unserer Auffassung macht es sich das Innenministerium zu leicht, wenn es sich auch in einem solchen Fall für unzuständig erklärt und auf das BAMF verweist: Aufgrund des langjährigen Aufenthalts, der bestehenden gesundheitlichen Risiken und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der die weitere Flucht nach Dänemark auslösenden Verfolgung durch den Ehemann wären in diesem Fall durchaus Möglichkeiten gegeben, ein Aufenthaltsrecht außerhalb des Asylverfahrens etwa auf der Grundlage des § 25 Abs. 5 zu prüfen, zumindest aber ein Härtefallverfahren zuzulassen.
Wann ist in Dublin-Fällen eine Landeszuständigkeit gegeben?
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