Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat unter dem 19.8.2013 -7 K 113/13- in einer fulminanten Entscheidung ein Kindergeldverfahren eines ausländischen Antragstellers, der im Besitz einer Duldung und (zumindest teilweise) erwerbstätig war, ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Finanzgericht ist der Auffassung, dass der Kindergeldausschluss (u.a.) von geduldeten Ausländern verfassungswidrig ist.
Mittlerweile liegt auch der 133 Seiten umfassende Vorlagebeschluss vor, der hier – aufgrund der Datenmenge – in zwei Dateien dokumentiert ist:
Vorlagebeschluss (1)
Vorlagebeschluss (2)
Hier in Kurzform die vom Finanzgericht aufgestellten Orientierungssätze, mit denen das Gericht die tragenden Erwägungen zusammenfasst. Da niemand weiß, wann und wie das Verfassungsgericht den Vorlagebeschluss entscheidet, empfielt Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der den Beschluss erstritten hat, die Einleitung weiterer Kindergeldverfahren.
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