Gemäß Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 10.1.2014 sind die Ausländerbehörden gebeten worden, im Vorgriff auf die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag verabredete Bleiberechtsregelung diejenigen Flüchtlinge weiterhin zu dulden, die sich in Deutschland „nachhaltig integriert“ haben. Bezugsrahmen ist hier der Bundesrats-Gesetzentwurf vom 22.03.2013. Diese Bezugnahme auf den Bundesratsentwurf ist folgerichtig, da ein konkreter neuer Entwurf für ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht noch nicht vorliegt, besagt jedoch noch nicht, dass auch ein Bleiberecht auf dieser Grundlage beschlossen wird. Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte haben bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie sich ein Bleiberecht wünschen, das weniger Ausschlussgründe und Restriktionen vorsieht.
Ergänzend weist MI dankenswerterweise auf die beabsichtigte Neuregelung des §25a hin, die zusätzliche Gruppen von Flüchtlingen schützen soll und und insofern den Behörden ermöglicht, weitere Personen im Ermessenswege zu dulden.
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