Nachfolgend die aktualisierte Abschiebungshaftstatistik von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch (Stand 04.11.2013).
Seit 2002 habe ich 853 Mandanten in Abschiebungshaftverfahren vertreten.
Nach den hier vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen befanden sich davon 411, d.h. knapp 50 % (jedenfalls teilweise) zu Unrecht in Haft.
Angefallen sind auf die 411 Mandanten 11.562 (In Worten: elftausendfünfhundertzweiundsechzig…) rechtswidrige Hafttage. Im Durchschnitt befand sich jeder der 411 Mandanten gut 28 Tage zu Unrecht in Haft.
Ca. 80 % meiner Verfahren haben Bezug zu Niedersachsen (niedersächsische Ausländerbehörde und/oder niedersächsisches Haftgericht).
Nennen wir es wie es ist: Ein rechtsstaatliches Desaster!
Fragen:
Wie kann man den im Umkehrschluss teilweise zu Recht in Abschiebehaft gewesen sein? Und wenn 20 % der Verfahren außerhalb von Niedersachsen waren, bedeutet das in anderen Bundesländern Straf- und Abschiebehäftlinge auch gemeinsam inhaftiert werden ? Und wie siehts mit anderen Anwälten aus ? Gibt es nicht noch mehr Anwälte, die Mandanten in Abschiebehaft vertreten in Niedersachsen ?
Wenn die nachgewiesenermaßen zu Unrecht in Haft waren, und es sich wirklich um ein rechtstaatliches Desaster handelt, warum zieht der Flüchtlingsrat nicht vor das Verfassungsgericht?
Das geschieht immer wieder. Siehe https://www.nds-fluerat.org/7944/aktuelles/verfassungsgericht-kritisiert-erneut-abschiebungshaft-in-niedersachsen/