Gegen Diskriminierung klagende Lehrerin aus Aserbaidschan bekommt Recht

Urteil bedeutet für N eine neue Chance, ihre Ausbildung fortzuführen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einer Bewerberin für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Recht gegeben. Geklagt hatte sie gegen die Bewertung von zwei Prüfungsteilen ihres zweiten Staatsexamens. Frau. N. (45), eine erfahrene Lehrerin aus Aserbaidschan, war nicht für weitere Prüfungen zugelassen worden, nachdem sie zweimal die Zensur „mangelhaft“ bekommen hatte, und entschied sich für den Rechtsweg.

Der sechste Senat des Verwaltungsgericht Hannover hat am gestrigen Donnerstag daraufhin entschieden, dass eines von zwei Gutachten ihrer Hausarbeit zu revidieren ist. Das Gericht bezichtigt die Gutachterin „von unrichtigen Tatsachengrundlagen ausgegangen“ zu sein, da sie Teile der Arbeit ignoriert hätte. Dies berichten auch die HAZ  und andere Pressequellen. Somit kann für eine der beiden Prüfungsleistungen eine neue Zensur entstehen, die ihr die Laufbahn als Studienrätin wieder eröffnet.

Ob damit die realistische Möglichkeit geschaffen wurde, dass der Vorbereitungsdienst fortgesetzt werden kann, steht allerdings noch nicht fest. Denn: Neben der neu zu bewertenden Hausarbeit war die Zensur der Leiter_in des Studienseminars für die Ausbildung N.s „mangelhaft“. Die rechtliche Beanstandung dieser Beurteilung lehnte das Gericht ab und stützte sich dabei auf das Prüfungsrecht, nach welchem Befangenheit nicht erst angezeigt werden dürfe, wenn ein ungewünschtes Prüfungsergebnis vorliege.

Die Klägerin hingegen hatte geltend zu machen gesucht, dass die Bedingungen, unter denen beide Zensuren – also auch die Ausbildungsnote – entstanden ist, von struktureller Diskriminierung geprägt gewesen seien. Diesem Vorwurf ging das Gericht nicht nach.

Vor dem Hintergrund bleibt zu hoffen, dass die neue Bewertung der Hausarbeit so ausfällt, dass für Frau N. die Lehrerinnenkarriere in Niedersachsen wieder möglich wird. Nichtsdestotrotz: Das Urteil ist ein Erfolg – auch heute schon.

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1 Gedanke zu „Gegen Diskriminierung klagende Lehrerin aus Aserbaidschan bekommt Recht“

  1. Liebe Leyla,ich bin seit gestern wieder zu Hause und habe gerade deinen Link aufgerufen und gelesen.Ich habe vor Freude geweint. Endlich hat man begriffen, dass dir grosses Unrecht widerfahren ist.Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass du jetzt endlich deine Ausbildung zu Ende bringen kannst und du den Beruf ausüben kannst, der dir so sehr am Herzen liegt. Ganz liebe Grüsse von Petra

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