Die Meldung von Radio Bremen vom 08. Januar 2013 über die Möglichkeit eines erlaubnisfreien Aufenthalts für Asylsuchende aus Niedersachsen in Bremen ist verfrüht: Wie das niedersächsische Innenministerium heute mitteilte, befindet sich die Verordnung noch im Stadium der Verbandsanhörung. Erst am 08.01.2013 hat das Innenministerium den Entwurf an die kommunalen Spitzenverbände geschickt. Warum diese vor einem Jahr grundsätzlich beschlossene Erleichterung erst jetzt umgesetzt wird, bleibt unklar.
Die Verbände haben drei Wochen Zeit zur Stellungnahme. Nach Prüfung wird dann das Kabinett über die Verordnung endgültig entscheiden. Bis dahin besteht weiterhin die rechtliche Verpflichtung für Asylsuchende, sich den vorübergehenden Aufenthalt in Bremen behördlich genehmigen zu lassen. Die Reportage über die Sadinam-Brüder aus der heutigen Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung beschreibt plastisch den Effekt dieser Regelung für die Betroffenen, die sich (zu Recht) schikaniert und gedemütigt fühlen. Auch nach Inkrafttreten der mit Bremen getroffenen Vereinbarung dürfen Flüchtlinge wie die Sadinam-Brüder nicht ohne Erlaubnis von Lengerich nach Osnabrück fahren: Die mit Bremen getroffene Vereinbarung wird für andere benachbarte Bundesländern nicht gelten. Insofern bleibt es bei der grundsätzlichen Schikane. Das muss endlich der Gesetzgeber ändern: Die Residenzpflicht muss weg!
gez. Kai Weber
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