Städte und Landkreise gegen Gutscheinpraxis

Wie der Beschlussvorlage des Landrats zu entnehmen ist, zahlt der Landkreis Holzminden Flüchtlingen, die Leistungen gemäß § 3 ff AsylbLG erhalten, die Hilfe für den Lebensunterhalt und Anschaffungen des täglichen Bedarfs in bar aus. Auch der Landkreis Aurich verfährt entsprechend. Die Landesregierung versucht seit geraumer Zeit, wie in der Vergangenheit andere Städte und Landkreise auch (z.B. Göttingen, Oldenburg, Hildesheim), die Landkreise zu einer restriktiven Gutscheinpraxis zu verpflichten, und stellt dabei die aberwitzige Behauptung auf, dies sei vom Gesetz auch so vorgeschrieben. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg wird die Hilfe zum Lebensunterhalt flächendeckend als Barleistung gewährt, in Nordrhein-Westfalen überwiegend. Die Landtagsfraktion Bündnis 90 / die Grünen hat erneut einen Antrag im Landtag eingebracht mit dem Ziel, den Kommunen die Ausgabe von Bargeld statt Gutscheinen zu ermöglichen.

gez. Kai Weber

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