Landesregierung verweigert Liberalisierung des Aufnahmegesetzes

Der Rede des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann in der Landtagsdebatte über ein neues Aufnahmegesetz lässt sich entnehmen, dass die Landesregierung weiterhin nicht gewillt ist, die Unterbringungsbedingungen für Flüchtlinge zu verbessern und den Kommunen eine höhere Kostenerstattung zuzubilligen. Die vom Flüchtlingsrat im Rahmen einer Stellungnahme im Innenausschuss eingebrachten Vorschläge für eine Verbesserung fanden keine Berücksichtigung.

Zur Begründung dafür, warum sich die pauschalierten Leistungen an die Kommunen nicht an den tatsächlichen Kosten orientieren sollen, verweist der Innenminister darauf, dass nur die „notwendigen“ Kosten erstattet würden, und rechtfertigt dies u.a. mit dem Hinweis, dass die Quote der EmpfängerInnen von Leistungen nach dem AsylbLG – gemessen am Königsteiner Schlüssel – in Niedersachsen viel höher sei als in Baden-Württemberg. Offenbar soll damit suggeriert werden, die Kommunen hätten den höheren Anteil an LeistungsempfängerInnen selbst zu vertreten.

Wissenschaftlich haltbar ist das nicht. Niedersachsen hat – im Vergleich zu Baden-Württemberg – einen viel höheren Anteil an Geduldeten mit langjährigem Aufenthalt (siehe hier), was z.B. mit dem hohen Anteil an Flüchtlingen aus Syrien und anderen Staaten zusammen hängen kann, die nicht abgeschoben werden konnten, oder auch mit der Weigerung Niedersachsens, langjährig aufhältigen Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen Unzumutbarkeit einer Rückkehr zu erteilen. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Vorschläge des niedersächsischen Innenministers für ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht (siehe hier) sollte das Innenministerium endlich aufhören, die Kommunen zu verstärkter Abschiebung zu drängen, und stattdessen Maßnahmen zur Integration dieses Personenkreises ergreifen.

Aufgenommen hat die Landesregierung lediglich den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, eine Dynamisierungsklausel in das Aufenthaltsgesetz einzubauen. Die im Plenum zur Diskussion gestellte Endfassung des Aufnahmegesetzes und der Bericht des Innenausschuss sind nachfolgend dokumentiert:

16-4539 – Beschlussempfehlung Aufnahmegesetz

16-4622 – schriftlicher Bericht Aufnahmegesetz

 

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