Abschiebungsverbot für türkische Frau mit nichtehelichem Kind
Urteil des VG Braunschweig vom 29.08.2007 (hier als pdf), mit dem das Bundesamt verpflichtet wird, im Falle einer türkischen Frau mit nichtehelichem Kleinkind ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 AufenthG festzustellen. Das Gericht sieht für sie nicht die Möglichkeit, dass sie im Westen der Türkei ohne famililäre Unterstütung ihre Existenz wird sichern können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
gez. Susanne Schröder – Rechtsanwältin
SOLIDARITÄT KOSTET GELD! Daher bitten wir um Spenden für die politische und soziale Unterstützung von Flüchtlingen sowie von anderen Migrantinnen und Migranten, die in Bedrängnis geraten sind: Flüchtlingsrat Niedersachsen - Konto 4030 460 700 - GLS Gemeinschaftsbank eG - BLZ 430 609 67 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.!

