Zugang Arbeitsmarkt und Leistungen des SGB II/III für Ausländer/innen

Die gemeinsam von der Agentur für Arbeit Osnabrück und dem Caritasverband f.d. Diözese Osnabrück e.V. herausgegebene tabellarische Übersicht über Zugänge von Ausländer/innen zum Arbeitsmarkt und zu Leistungen des SGB II/III liegt nunmehr in der aktualisierten Fassung vor. Die Aktualisierung berücksichtigt aktuellen rechtlichen Änderungen.

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Einige Hinweise zur Bewertung der so genannten „Bleibeperspektive“:

Der allgegenwärtige und nahezu dogmatisch auf einige Herkunftsstaaten bezogene Gebrauch dieses Begriffes täuscht darüber hinweg, dass der gesetzliche Wortlaut im SGB III ein anderer ist. Die Öffnung bestimmter Leistungen des SGB III kann für Aylsuchende in der Regel dann erfolgen, wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Das beinhaltet also ALLE nach dem Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten, die ein Aufenthaltsrecht grundsätzlich auch dauerhaft ermöglichen, also z.B. verlängerbar sind. Eine ausschließliche Betrachtungsweise auf das Asylverfahren reicht nicht aus. Flüchtlinge aus Herkunftsländern mit niedriger Schutzquote haben zum Beispiel dann eine positive Integrationsprognose, wenn sie eine qualifizierte Ausbildung in Deutschland absolvieren. Die Prüfung des Leistungszugangs muss immer den jeweiligen individuellen Sachverhalt berücksichtigen und zur Grundlage machen. Unter Nutzung des rechtlich nicht bestimmten Begriffs der Perpektive muss es also immer um die individuelle gute Bleibeperspektive gehen.

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