Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des AufenthG ist eine Farce

Hier endlich unsere ausführliche PRO ASYL Stellungnahme zum skandalösen Referentenentwurf des BMI für ein „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ zur Kenntnis.
Gemeinsam mit PRO ASYL fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und eine grundlegende Überarbeitung vorzunehmen. Den niedersächsischen Innenminister Pistorius fordern wir auf, sich die in der Stellungnahme formulierte Kritik zu eigen zu machen und sich gegenüber dem BMI und der Bundesregierung gegen den Gesetzentwurf auszusprechen.

Die Hauptkritikpunkte:

  • Die überfällige und natürlich grundsätzlich begrüßenswerte rollierende Bleiberechtsregelung wird konterkariert durch Verschärfungen, die eine Vielzahl von Geduldeten vom Bleiberecht wieder ausschließen.
  • Durch neue Formen der Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsverboten werden viele geduldete Flüchtlinge kriminalisiert und entrechtet. Durch den pauschale Missbrauchsvorwurf der „Einreise zum Sozialhilfebezug“, ein damit begründetes unbefristetes Arbeitsverbot, eine unbefristete Kürzung der AsylbLG-Leistungen, das dauerhafte Verbot der Aufenthaltserteilung aus humanitären Gründen und die Verhängung einer Einreisesperre für die gesamte EU läuft die geplante Bleiberechtregelung weitgehend leer.
  • Die Abschiebungshaft wird – insbesondere für Dublin-Fälle – ausgeweitet statt abgeschafft. Sog. „Dublin-Fälle“, die über einen anderen EU-Staat nach Deutschland gekommen sind, darunter zahlreiche Flüchtlinge aus Syrien, sollen generell eingesperrt werden können.
  • Das Asylrecht für Roma aus dem Balkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien ist bereits weitgehend abgeschafft worden.
  • Im Ausweisungsrecht wird eine angemessene Anpassung an die Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und des EuGH in Luxemburg verfehlt.
  • Ein Familiennachzug wird für verschiedene Flüchtlingsgruppen eingeschränkt oder ausgeschlossen.
  • Die versprochene Lockerung der Residenzpflicht wird nicht umgesetzt.
  • Auch die angekündigte Heraufsetzung der Verfahrensmündigkeit auf 18 Jahre findet sich im Gesetzentwurf nicht, obwohl dies im Koalitionsvertrag versprochen wurde.

Der zugrundeliegende BMI-Gesetzentwurf selbst  steht auf der web-Seite des Flüchtlingsrates hier:
Gesetzentwurf der Bundesregierung. Eine gute Analyse liefern auch die BAGFW , der Diözesan-Caritasverband Osnabrück sowie der Deutsche Anwaltsverein.

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