„No Asylum here“. Abschottung an der bosnisch-kroatischen Grenze

[April 2019]

„No Asylum here“. Abschottung an der bosnisch-kroatischen Grenze

von Sascha Schießl

Bis Ende 2017 verlief die sogenannte Balkanroute, mit der Schutzsuchende über die Türkei und anschließend entweder über Bulgarien oder über Griechenland und Mazedonien ins nördliche und westliche Europa flüchteten, vor allem durch Serbien und Ungarn beziehungsweise durch Kroatien. Mit der fortschreitenden europäischen Abschottungspolitik und der Schließung der europäischen Außengrenze, insbesondere der serbisch-ungarischen und der serbisch-kroatischen Grenze, verschob sich die Fluchtroute Richtung Bosnien-Herzegowina. Das Land teilt eine lange grüne Grenze mit Kroatien.

Dass Bosnien nicht schon zuvor Teil der Balkanroute war, ist nicht überraschend: Das Land ist geprägt von unzähligen Bergen und Hügeln, engen Tälern und schmalen, langsamen Straßen. Angesichts dieser Gegebenheiten können Geflüchtete Bosnien nicht schnell durchqueren. Zudem fehlt es an jedweder Infrastruktur, um Geflüchtete zu unterstützen. Nun aber blieb Schutzsuchenden kaum eine andere Wahl, als zu versuchen, sich auf diesem Weg nach Nord- und Westeuropa durchzuschlagen. Seit Anfang 2018 wurden immer mehr Geflüchtete in Bosnien und Herzegowina registriert.

Die Europäische Union (EU) bemüht sich aber auch hier, den Fluchtweg zu versperren und Schutzsuchende abzuwehren. Sie ignoriert bei ihrer Abschottungspolitik, dass Bosnien über kein funktionierendes Asylsystem verfügt und die staatlichen Strukturen ohnehin kaum arbeitsfähig sind. Gerade weil der Staat so desolat ist und keine Besserung in Sicht scheint, verlassen viele Bosnier*innen selbst das Land. Es kann für Schutzsuchende daher nicht als sicher eingestuft werden. Auch wenn die Internationale Organisation für Migration (IOM) seit dem Herbst 2018 mehr Plätze für Geflüchtete bereitgestellt hat, sind die Bedingungen weiterhin prekär. Eine angemessene Versorgung und Unterbringung der Schutzsuchenden, unter ihnen viele Familien mit Kindern, ist in den IOM-Camps weiterhin nicht gewährleistet. Noch immer sind es insbesondere Gruppen von (bosnischen und internationalen) Freiwilligen, die Geflüchtete vor Ort unterstützen müssen, weil der Staat kaum dazu in der Lage ist und die Bedingungen in den Camps nach wie vor unzulänglich sind.

Pushbacks

Zwischen Frühjahr und Herbst 2018 waren insbesondere die nordbosnischen Grenzstädte Velika Kladuša und Bihać Ausgangspunkte für Versuche von Geflüchteten, die bosnisch-kroatische Grenze unbemerkt zu überqueren. Hierfür schlossen sie sich zumeist zu kleineren Gruppen zusammen und suchten gemeinsam den Weg durch den sogenannten »Jungle«. Angesichts der kaum zu kontrollierenden Grenze gelang es tatsächlich vielen, sich tagelang unentdeckt einen Weg durch Kroatien zu bahnen. Viele erreichten sogar das von Velika Kladuša lediglich 70 Kilometer entfernte Slowenien. Allerdings sind weder Kroatien noch Slowenien sichere Orte für Geflüchtete.

Wenn Schutzsuchende irgendwo in Kroatien oder Slowenien aufgegriffen wurden, verweigerten ihnen die dortigen Behörden das Recht, Asyl zu beantragen. Geflüchtete wurden nicht registriert, sondern ohne die vorgeschriebene Prüfung des Einzelfalls abgeschoben. Viele, die in Slowenien oder Kroatien von der Polizei aufgegriffen wurden, berichteten, sie hätten versucht, dort Asyl zu beantragen. Oft habe ihnen die Polizei dann schlicht geantwortet: „There is no asylum for you here“. Andere erzählten, die Polizei habe ihnen versichert, am nächsten Tag einen Antrag stellen zu können.

Ohne weiteres Verfahren brachte die slowenische Polizei die Schutzsuchenden an die Grenze und übergab sie direkt der kroatischen Grenzpolizei. Diese beließ es im Gegensatz zu ihren slowenischen Kolleg*innen allerdings nicht dabei, Geflüchtete illegal nach Bosnien abzuschieben. Wurden Schutzsuchende in Kroatien aufgegriffen oder von den slowenischen Kolleg*innen übernommen, fuhren sie zunächst zur kroatisch-bosnischen Grenze. In Waldgebieten abseits der offiziellen Grenzübergänge mussten die Schutzsuchenden die Polizeiwagen verlassen. Dort entwendeten die kroatischen Grenzpolizist*innen den Geflüchteten Geld, Ausrüstung und Kleidung, sie zerstörten außerdem Smartphones und persönliche Dokumente. Ein junger Mann berichtete, allein ihm seien 700 Euroentwendet worden. In einer erschreckenden Zahl von Fällen verprügelten Grenzbeamte anschließend die Geflüchteten. Wie Geflüchtete übereinstimmend berichteten, setzte die Grenzpolizei dabei vor allem Schlagstöcke ein. Daneben kamen aber auch Taser zum Einsatz. Mitunter drohten die Polizisten auch noch mit gezogenen Waffen. Anschließend wurden die Schutzsuchenden über die Grenze zurück nach Bosnien gejagt.

Solche Pushbacks sind illegal, weil Kroatien die Asylgesuche der Geflüchteten ignoriert statt sie wie nach europäischem Recht zwingend vorgeschrieben in jedem Einzelfall zu prüfen. Kollektive Abschiebungen ohne offizielle Verfahren – noch dazu abseits offizieller Grenzübergänge – sind nach europäischem und internationalem Recht verboten. Die Gewalt der kroatischen Grenzpolizei verstößt selbstverständlich ebenfalls gegen geltendes Recht.

EU schweigt

Die illegalen Pushbacks und die Gewalt der kroatischen Grenzpolizei wurden ausführlich dokumentiert. Ärzte ohne Grenzen, Amnesty International und Human Rights Watch haben entsprechende Reports veröffentlicht, Border Violence Monitoring hat unzählige Fälle an der bosnisch-kroatischen Grenze dokumentiert. In vielen Zeitungen sind seit dem Sommer 2018 entsprechende Artikel erschienen, die an der Praxis allerdings nichts geändert haben.

Da sich die Dokumentationen der Pushbacks und der Gewalt bis zum Dezember 2018 insbesondere auf Berichte von Geflüchteten stützten, hat die kroatische Regierung die Vorwürfe rundheraus zurückgewiesen. Die EU hat sich – wenig überraschend – hinsichtlich der kroatischen Rechtsbrüche bislang nicht positioniert. Das Schweigen kommt nicht überraschend. Auch auf die Vorwürfe zu Pushbacks und Gewalt an der kroatisch-serbischen Grenze fehlt seit zwei Jahren jede Reaktion von Institutionen oder Mitgliedsstaaten der EU .

Letztlich sind die kroatischen Maßnahmen ganz im Sinne der EU, die allerorten auf Abschottung und Abwehr von Schutzsuchenden setzt. Im Falle Kroatiens plant die EU, Frontex an die bosnisch-kroatische Grenze zu entsenden. Damit würde die Abschottung der bosnisch-kroatischen Grenze weiter verschärft und dem dysfunktionalen Bosnien noch mehr die alleinige Verantwortung für die Versorgung und Unterbringung der Schutzsuchenden zugeschoben. Für die kroatische Regierung wiederum geht es darum zu beweisen, dass sie ihre Außengrenzen und damit die der EU schützen kann, also reif ist, Teil des Schengen-Raums zu werden.

Pushbacks im Winter

Im Dezember 2018 konnte Border Violence Monitoring umfangreiches Videomaterial veröffentlichen, das die illegalen Pushbacks von Kroatien nach Bosnien und Herzegowina dokumentiert. Die nun dokumentierten Fälle fanden in Wäldern und nicht an den regulären Grenzübergängen statt. Bosnische Grenzbeamte waren nicht anwesend. Es handelt sich also nicht um ein Vorgehen im Rahmen zwischenstaatlicher Rückführungsabkommen, sondern um illegale Pushbacks.

Im Winter 2018/19 änderte die kroatische Grenzpolizei die Art, in der sie Pushbacks durchführte. Die direkte Gewalt nahm ab, dafür dienten nun vermehrt Kälte und Wasser der Abschreckung. Geflüchtete wurden durch ein Spalier von Grenzpolizisten in Richtung Grenze getrieben und dabei geschubst und verspottet, wie Lydia Gall, Mitarbeiterin von Human Rights Watch, schildert: „Tired and beaten, migrants and asylum seekers were then chased down a slippery slope or thrown into a ditch four to five meters deep that is the de facto border between Croatia and Bosnia and Herzegovina or made to wade across an ice-cold stream.“ Neben Border Violence Monitoring haben weitere Organisationen Berichte veröffentlicht, die die Gewalt entlang der Balkanroute und an den EU-Außengrenzen dokumentieren, so etwa Amnesty International. An der Gewalt haben diese indes nichts geändert.

Folgerungen

Angesichts der Abschottungspolitik bleibt die Frage offen, welche Lösung europäische Regierungen für Menschen auf der Flucht mittelfristig vorsehen. Seit die bosnisch-kroatische Grenze praktisch vollständig geschlossen ist, sind Schutzsuchende in Bosnien gestrandet. Sofern sie nicht das Geld für Schmuggler aufbringen können, die sie über die Grenze(n) bringen gibt es kein Entkommen. Bosnien und Herzegowina ist mit einem kaum funktionierenden Staatswesen und ökonomischen Problemen nicht in der Lage, die Geflüchteten dauerhaft aufzunehmen. Somit bliebe für die Geflüchteten hier lediglich eine lange Phase des von der EU finanzierten Lagerlebens, wobei die Lager weder in ausreichender Zahl vorhanden sind noch menschenwürdige Bedingungen bieten.

Ein Ende der europäischen Abschottungspolitik ist auch angesichts der verheerenden Situation in Bosnien ein Gebot der Stunde. Notwendig ist, dass die EU ihrer Verantwortung gerecht wird und die Aufnahme der Schutzsuchenden ermöglicht sowie ihnen faire Asylverfahren garantiert. Hierfür müssen die illegalen Pushbacks von Slowenien und Kroatien umgehend eingestellt werden.

Dieser Text ist zuerst erschienen in: Der Schlepper. Magazin für Migration und Flüchtlingssolidarität in Schleswig-Holstein Nr. 92/93 (Frühjahr 2019). Der Text stützt sich insbesondere hinsichtlich der Entwicklungen ab Winter 2018/19 auch auf die Recherchen von Border Violence Monitoring. Der Autor bedankt sich herzlich für die Unterstützung.

Weiterführende Texte

Amnesty International, Pushed To The Edge. Violence and Abuse Against Refugees and Migrants Along The Balkans Route, March 2019.

Human Rights Watch, Croatia: Migrants Pushed Back to Bosnia and Herzegovina. Violence, Abuse; Denied Opportunity to Apply for Asylum, 11. Dezember 2018.

Grenzen als Orte der Gewalt: Die Situation an der kroatisch-bosnischen Grenze, in: Pro Asyl Online, Oktober 2018.

Border Violence and the Refugee Situation in Bosnia-Herzegovina, in: Heinrich-Böll-Stiftung Sarajevo Online, September 2018.

Ärzte ohne Grenzen, Push-backs, violence and inadequate conditions at the Balkan route’s new frontier, 17. August 2018.

Links

Blog Yalla Yalla Europe

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