Zentrale Abschiebebehörde ZAB 2019

[Oktober 2019]

Eines der zentralen Themen der niedersächsischen Flüchtlingspolitik ist der Plan der niedersächsischen Landesregierung, den örtlichen Ausländerbehörden die Zuständigkeit für den ausländerrechtlichen Umgang mit abgelehnten Flüchtlingen zu entziehen und zukünftig selbst zu entscheiden, welche Personen geduldet und welche abgeschoben werden. Mit der Umsetzung des Projekts wurde zum 1. Juli 2019 begonnen, als die ersten Mitarbeiter:innen am Standort der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Langenhagen ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Organisatorisch bleibt die „Zentrale Ausländerbehörde“ zunächst an die Landesaufnahmebehörde angebunden und ist damit formal keine eigene Behörde. In dieser ersten Phase gehen auch noch keine Kompetenzen von den kommunalen Ausländerbehörden auf die LAB NI über. Dies dürfte sich mit einem weiteren Ausbau der Behörde aber ändern.

Der Planungen der Landesregierung stoßen auf entschiedene Kritik. Schon heute kommt es aufgrund des künstlich entfachten und sachlich nicht begründeten politischen Drucks immer wieder zu haarsträubenden Szenen, wenn Menschen nachts ohne Ankündigung zur Abschiebung abgeholt werden, obwohl schwere Krankheiten attestiert wurden und Gerichtsverfahren anhängig sind.

  1. Positionspapier: Bleiberecht und Sichere Häfen statt Abschiebungen und ZAB
  2. Dezentraler Aktionstag am 26. Oktober 2019
  3. Hintergründe zur ZAB

 

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