Nach Bremen führt nun auch Hamburg die Krankenversichertenkarte für Asylsuchende ein (siehe Pressemitteilung der Stadt Hamburg). Auf Anfrage des Flüchtlingsrats, ob das die Diskriminierung von Asylsuchenden einschränkende Modell auch in Niedersachsen praktikabel wäre, antwortete uns das niedersächsische Innenministerium:
„… Das von Ihnen genannte „Bremer Modell“ sieht die Abrechnung der Kosten nach § 4 AsylbLG durch die AOK Bremen/Bremerhaven vor. Dabei werden der Leistungsbehörde von dort die real entstandenen Behandlungskosten sowie eine Verwaltungskostenpauschale in Rechnung gestellt. Auch bei dieser Verfahrensweise bestehen explizite Prüfvorbehalte durch die Leistungsbehörde wie z. B. für Psychotherapien, Sehhilfen und Zahnersatz. Bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen kann zudem eine Bewilligung nur nach Begutachtung durch das Gesundheitsamt erfolgen.
In der Vergangenheit hat das MI bereits aus eigener Initative Gespräche mit der AOK Niedersachsen geführt. Die AOK Niedersachsen hat dabei deutlich gemacht, dass eine Betreuung des Personenkreises nach § 3 AsylbLG aufgrund des eingeschränkten Leistungsumfangs einen unvergleichbar hohen Aufwand bedeuten würde, der sich wiederum in einer unverhältnismäßig hohen Verwaltungskostenpauschale niederschlagen würde. Aus diesem Grund wurde von einer weiteren Verfolgung dieses Themas abgesehen.
Ich weise darauf hin, dass es nicht der gängigen Praxis entspricht, vor jeder Facharztbehandlung eine amtsärztliche „Kontrolle“ zu veranlassen. Die Beurteilung, ob die rechtlichen Voraussetzungen des § 4 AsylbLG vorliegen, erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten durch einen fachkompetenten Arzt. Das fachärztliche Votum ist für die Leistungsbehörde grundsätzlich bindend, allerdings besteht die Pflicht der Überprüfung auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit. So liegt es im Ermessen der Leistungsbehörde, in welchen Fällen ggf. eine Stellungnahme eines Amtsarztes einzuholen ist.
Ebenfalls wird die quartalsweise Vergabe von Behandlungsscheinen … bereits von einigen Leistungsbehörden praktiziert. Eine genaue Zahl liegt mir hierzu leider nicht vor, ich werde Ihre Anfrage aber zum Anlass nehmen, um die Praxis bei der nächsten Dienstbesprechung mit den Leistungsbehörden abzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Schaper“
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...