Familie darf trotz Wohnalternative nicht ausziehen.
Flüchtlingsrat beklagt regelmäßige Verstöße gegen die EU-Aufnahmerichtlinie
Die Anzahl an geflüchteten Personen, die nach Niedersachsen kommen, sinkt weiter. Dennoch halten Kommunen weiterhin Notunterkünfte vor, die dem Mindeststandard und den Gewaltschutzvorgaben der EU nicht entsprechen.
Ein Beispiel ist die Notunterkunft in Dassel, wo Geflüchtete menschenunwürdig untergebracht werden. Der Flüchtlingsrat fordert den Landkreis Northeim und alle anderen Kommunen in Niedersachsen dazu auf, bei der Unterbringung von Geflüchteten endlich Europäische Mindeststandards einzuhalten. Das Land ist aufgefordert, verbindliche Vorgaben für die Unterbringung von Schutzsuchenden zu formulieren.
Die Notunterkunft in der „Rainald-von-Dassel-Schule“ ist im Jahr 2016 schon einmal geschlossen worden, wurde aber 2022 von der Kreisverwaltung „zur vorübergehenden Nutzung“ wiederhergerichtet. In den alten Klassenzimmern sind mit Plastikfolie jeweils drei Parzellen voneinander abgetrennt. In jeder Parzelle stehen ein kleiner Tisch mit zwei Stühlen und Metallbetten. Toiletten und Duschen gibt es im Gebäude nicht. Dafür müssen Familien tagsüber und nachts in auf dem Hof stehende Container. Eine eigene Versorgung ist mangels Küche nicht möglich. Die Türen dürfen nicht verschlossen werden, weil das Gebäude entsprechende Brandschutzvorgaben nicht erfüllt.
„Ich möchte nur, dass mein kleines Kind sicher ist. Doch wir können unsere Zimmertür nicht abschließen, nicht einmal nachts!“, so Frau K., die mit ihrem Ehemann und ihrer dreijährigen Tochter seit mehreren Monaten in der Notunterkunft in Dassel leben muss.
Landrätin Klinkert-Kittel begründet die Unterbringung in einer Notunterkunft mit der „angespannten Unterbringungssituation“ und schreibt, Ziel sei es, „den Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner dort so kurz wie möglich zu halten und sie nach Möglichkeit zeitnah in andere, besser geeignete Unterkünfte zu verlegen“. Aus dem Ministerium heißt es, der Landkreis sei bemüht, „die Aufenthaltsdauer in der Gemeinschaftsunterkunft Dassel auf das erforderliche Maß zu begrenzen.“
Davon kann jedoch nach Ansicht des Flüchtlingsrats Niedersachsens nicht die Rede sein. Beim Flüchtlingsrat sind mehrere Beschwerden von Personen eingegangen, die bereits viele Monate in der Notunterkunft untergebracht sind. Selbst wenn sie eine geeignete Wohnung finden, wird den Bewohner*innen nicht gestattet, umzuziehen.
„Wir haben bereits eine eigene kleine Wohnug in Dassel für unsere Familie gefunden. Doch unser Antrag wird vom Landkreis Northeim seit vielen Wochen nicht bearbeitet“, so Frau K. „Wir verstehen das nicht. Der Vermieter hält uns die Wohnung gerade noch frei, doch wie lange noch?“
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert den Landkreis Northeim auf, Unterkünfte, die den Mindeststandards nicht genügen, endgültig zu schließen. Die Unterkunft in Dassel erfüllt – wie viele andere Notunterkünfte in Niedersachsen – offenkundig nicht die nach der EU-Aufnahmerichtlinie geforderten Mind Die EU-Kommission hat aufgrund der ungenügenden Umsetzung der Aufnahmerichtlinie bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Menschen monate- oder sogar jahrelang in solchen Einrichtungen unterzubringen, wo sie nicht selbstständig leben können, ist in Zeiten ständig sinkender Flüchtlingszahlen nicht mehr nachvollziehbar. Die grundlegenden Bedürfnisse von Familien, wie eine abschließbare Tür oder eine eigene Versorgung mit Lebensmitteln, sind hier nicht erfüllbar. Familie K. hat bereits Wohnraum gefunden. Es ist fraglich, welche Absicht der Landkreis Northeim damit verfolgt, ein Kleinkind über das erforderliche Maß hinaus in solchen Bedingungen leben zu lassen.
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