Änderungen im Härtefallverfahren in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es gravierende Änderungen zum Härtefallverfahren:

  1. Annahme von Härtefallanträgen: Nach neuester Praxis werden Härtefallanträge erst angenommen, wenn sie „vollständig“sind. „Vollständig“sind sie nach Auffassung des MI dann nicht, wenn sie nicht alle in §4 der HFK-VO vorgeschriebenen Inhalte enthalten. Notwendig ist gem. Abs.2 eine Erläuterung,“welche dringenden humanitären oder persönlichen Gründe eine weitere Anwesenheit der Ausländerin oder des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen könnten“ und „wie die Ausländerin oder der Ausländer den Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes sichert“. Außerdem muss der Eingabe eine Einverständniserklärung der betroffenen Person beigefügt werden, dass die für die Härtefallprüfung erforderlichen Daten verarbeitet werden dürfen.
  2. Änderung des Abstimmungsquorums in der Vorprüfung: Ein Härtefallantrag wird zukünftig erst dann zur Beratung in der Härtefallkommission zugelassen, wenn zwei (von drei) Mitgliedern des sog. Vorprüfungsgremiums dem zustimmen.
  3. Künftig wird eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz erst ab Annahme der Eingabe zur Beratung erteilt. Die Erteilung der Duldung erfolgt also nicht schon in der Zeit zwischen dem Eingang der Eingabe und der Annahmeentscheidung. Dies hat zur Folge, dass die Betroffenen während dieses Zeitraums nicht aufgrund des Härtefallverfahrens vor einer Abschiebung geschützt sind und damit selbst gut integrierten Personen im schlimmsten Fall die Abschiebung droht. Dies steht dem Sinn und Zweck des Härtefallverfahrens entgegen, das gerade dazu dienen soll, in atypischen Einzelfällen eine Aufenthaltsbeendigung trotz bestehender Ausreisepflicht zu verhindern Mit Erlass vom 05.08.2026 hat das Innenministerium den Ausländerbehörden in Niedersachsen angekündigt, dass der Runderlass vom 13.04.2022 zur Durchführung des Härtefallverfahrens zeitnah aufgehoben werde und ab sofort nicht mehr anzuwenden sei.

Eine Novellierung der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung befindet sich derzeit in der landesregierungsinternen Abstimmung. Dass das niedersächsische Innenministerium im Vorgriff darauf schon mal den Ausführungserlass vom 13.04.2022 außer Kraft setzt – und damit den Ausländerbehörden implizit mitteilt, dass sie an keinerlei Vorgaben des Landes mehr gebunden sind – , ist natürlich ein Affront.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!