Der Landkreis Peine hat den Schutzsuchenden Mohammed E. gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat aus der Psychiatrie geholt und nach Marokko abgeschoben. Dort sitzt der er nun in Untersuchungshaft. Wegen staats- und systemkritischer Äußerungen droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Bundes- und Landesregierung auf, die Freilassung und Rückkehr des politisch verfolgten Mannes nach Deutschland zu erwirken.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen
„Dieser Vorgang ist ein politischer und humanitärer Skandal. Er zeigt, wohin ein politisch fehlgeleiteter Abschiebungsdruck führt: Warnungen vor Krankheit und Verfolgung werden ignoriert, Schutzsuchenden wird nicht geglaubt, und am Ende zählt offenbar nur noch, Menschen außer Landes zu schaffen.“
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht in der Verantwortung: Die Behörde hat die drohende politische Verfolgung von Mohammed E. in eklatanter Weise verkannt – und das nicht nur im Erstverfahren, sondern auch im Asylfolgeverfahren. Dass Mohammed E. nun genau wegen der politischen Vorwürfe in Untersuchungshaft sitzt, vor denen er in Deutschland Schutz gesucht hat, wirft ein verheerendes Licht auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes.
Nach Angaben seines marokkanischen Anwalts und den uns vorliegenden Akten droht Mohammed E. eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Vorgeworfen werden ihm unter anderem die Verletzung „heiliger Werte“, die Beleidigung verfassungsmäßiger Institutionen sowie die angebliche Anstiftung zu Straftaten über elektronische Kommunikationsmittel. Die Vorwürfe stützen sich auf seine politischen, gesellschafts- und religionskritischen Beiträge in sozialen Medien. Mohammed E. soll bestraft werden, weil er sich kritisch zu Regierung, Staat und Machtverhältnissen geäußert hat.
Die Ausländerbehörde Peine hat diese Fehlentscheidung anschließend mit aller Härte vollzogen und trägt für die dramatischen Folgen eine Mitverantwortung. Mohammed E. befand sich aufgrund akuter Selbstgefährdung in der Psychiatrie in Königslutter. Die Ausländerbehörde Peine wollte sich damit aber nicht zufriedengeben: Während des Aufenthalts fragte die Ausländerbehörde bei der Psychiatrie wiederholt nach Entlassungsperspektiven. Am 09.04.2026 teilten die behandelnden Ärzt*innen mit, dass weiterhin Behandlungsbedarf bestehe und keine Entlassungsfähigkeit gegeben sei. Trotzdem wurde Mohammed E. noch am selben Tag in der Psychiatrie Königslutter festgenommen.
Wörtlich heißt es in dem Entlassungsbrief der Psychiatrie:
„Zum Zeitpunkt der Abholung bestand aus ärztlicher Sicht keine Entlassungsfähigkeit, da die Diagnose und die medikamentöse Einstellung noch nicht abgeschlossen waren. Das wurde im Vorfeld gegenüber der zuständigen Behörde kommuniziert.„
Um Mohammed E. transportfähig zu machen, wurden ihm kurzfristig noch Beruhigungsmittel verabreicht. Anschließend wurde er dem Gericht vorgeführt und in die Abschiebungshaftanstalt Langenhagen verbracht. Von dort erfolgte am 01. Mai 2026 die Abschiebung nach Casablanca. In Marokko wurde Mohammed E. wegen seiner politischen, gesellschafts- und religionskritischen Äußerungen in sozialen Medien dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in Untersuchungshaft genommen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Bundes- und Landesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit Mohammed E. aus marokkanischer Haft freikommt und zu seiner Verlobten nach Peine zurückkehren kann. Darüber hinaus fordert der Flüchtlingsrat das niedersächsische Innenministerium auf, die Ausländerbehörden per Erlass anzuweisen, die Fachexpertise behandelnder Ärzt*innen zu achten und künftig keine Abschiebungen aus der Psychiatrie vorzunehmen.
Der Fall des Mohammed E. widerlegt jede Behauptung, Marokko sei ein sicherer Herkunftsstaat. Dennoch gibt es seit Jahren immer wieder politische Vorstöße, Marokko in die Liste der sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten aufzunehmen. Auf EU-Ebene ist Marokko bereits Teil der ersten gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsstaaten. Für Menschen wie Mohammed E, die sich staats- und systemkritisch äußern, ist Marokko nicht sicher. Eine Einstufung Marokkos als sicherer Herkunftsstaat ist vor diesem Hintergrund zynisch und gefährlich.
Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung
Mail: moy@nds-fluerat.org; nds@nds-fluerat.org
Tel.: 0511 / 98 24 60 38
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