Empirische Daten zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft

Cover des Buchs: Abschiebungshaft zwischen rechtsstaatlichem Anspruch und Wirklichkeit

Jährlich werden in Deutschland rund 6.000 Personen für bis zu 18 Monate in Abschiebungshaft genommen. Diese Haft dient allein dem Zweck der Durchführung der Abschiebung und damit der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es ist keine Strafhaft.
Seit Jahren berichten Praktiker:innen, dass Gericht eine hohe Zahl der Haftanordnungen für rechtswidrig befinden. Zum Beispiel ergibt eine Erhebung von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, dass rund 50 % der von ihm in den letzten 20 Jahren vertretenen Mandant:innen zu Unrecht inhaftiert waren. Obwohl diese Statistik in der Politik ohne weitere Begründung als wenig aussagekräftig eingestuft wird (BT-Drs. 19/31669), erheben die Länder keine Daten, die die Praxiserfahrungen be- oder widerlegen.

Hannah Franz, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg, hat sich dieses Datendefizits angenommen. In einer empirischen Studie hat sie rechtskräftige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten zehn Jahre analysiert. Damit hat sie erstmals aussagekräftige Daten über die Quote der rechtswidrigen Haftanordnungen, die häufigsten Fehlerursachen und mögliche Einflüsse demographischer Faktoren auf die Haftentscheidung ermittelt. Die Ergebnisse zeigen: Ein Großteil der Haftanordnungen in der Abschiebungshaft (über 60 %) wird vom BGH als rechtswidrig erkannt. Die Studie enthält insbesondere eine Aufschlüsselung nach den Rechtswidrigkeitsgründen, den rechtswidrigen Zeiträumen und möglichen Einflüssen weiterer Faktoren auf die Rechtswidrigkeit.

Wir freuen uns,  dass die Studie mittlerweile veröffentlicht wurde. Sie ist hier öffentlich einsehbar: Abschiebungshaft zwischen rechtsstaatlichem Anspruch und Wirklichkeit – Inlibra.

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