Die Göttinger Rechtsanwält:innen Claire Deery und Bernd Waldmann-Stocker haben Strafanzeige gegen den CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen dessen Äußerungen über eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ erstattet. Begründung: Die Aussagen des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag erfüllen die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung.
Die Behauptung Dobrindts, dass das Einreichen von Klagen den Rechtsstaat bewusst und zielgerichtet untergrabe, sei nicht haltbar, erklärten die Jurist:innen. Die Äußerungen zeugten auch nicht von einem Rechtsstaatsverständnis, das mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei: „Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir Teil des Rechtsstaates. Daran ändern die Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs nichts.“
Dobrindt hatte zuvor in einem Interview erklärt, es sei „nicht akzeptabel, dass durch eine aggressive Anti-Abschiebe-Industrie bewusst Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird“. Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden.
Berichte
taz-Interview mit Claire Deery
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