Der Flüchtlingsrat rät pakistanischen Flüchtlingen, keine Blankounterschriften abzugeben.

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Nach uns vorliegenden Berichten kooperiert die pakistanische Botschaft bei der Passbeschaffung mit deutschen Behörden, stellt aber Bedingungen für die Passerteilung, die aus rechtsstaatlicher Sicht überaus problematisch sind. Die pakistanische Botschaft verlangt u.a. für die Abfassung eines sog. Affidavit, dessen Text den deutschen Behörden nicht vorgelegt wird, die Einsendung eines weißen Blattes mit Blankounterschrift. Das Einfordern einer Blankounterschrift verstößt unseres Erachtens offensichtlich gegen deutsches Recht. Wer eine Blankounterschrift abgibt, verwirkt alle Möglichkeiten, die Erklärung über der Unterschrift in irgendeiner Form anzugreifen. Dies gilt erst recht, wenn – wie uns aus anderen Bundesländern berichtet wurde – Unterschriften aus anderen vorliegenden Dokumenten „herauskopiert“ und ohne das Wissen der Betroffenen verwendet werden.

Die Forderungen der pakistanischen Botschaft gehen über das hinaus, was im sog. Rückübernahmeabkommen festgeschrieben ist. Es stellt sich natürlich die Frage, welchen Wert Rückübernahmeabkommen haben, wenn die darin vereinbarten Regelungen seitens der Vertragsparteien nicht eingehalten respektive nicht vereinbarte Voraussetzungen seitens der Auslandsvertretungen aufgestellt werden. Grundvoraussetzung für die Passerteilung ist die Klärung der Identität. Diese dient nicht nur dazu, Abschiebungen vollziehen zu können, sondern auch dazu, Personen, die keine Pakistaner sind, vor einer Abschiebung nach Pakistan zu schützen. Wenn die im Abkommen vereinbarten Mechanismen willkürlich ersetzt werden, so ist jedenfalls letzteres u.U. nicht mehr gewährleistet.

Die Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen haben wir aufgefordert, keine Blankounterschriften mehr an die pakistanische Botschaft zu senden. Der Vorgang wird derzeit geprüft.

 

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