Kindeswohl in der ausländerrechtlichen Praxis – Arbeitshilfe des BumF e.V.

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„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine besondere Zielgruppe der kommunalen Ausländerbehörden. Sie fliehen ohne ihre Eltern und sind daher besonders schutzbedürftig. Der Beachtung des Kindeswohls kommt daher in allen sie betreffenden Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Während im Jugendhilfe- und Familienrecht Verfahren zur Berücksichtigung des Kindeswohls existieren, fehlen diese zumeist in den aufenthaltsrechtlichen Vorschriften und somit für die Ausländerbehörden.

Daher wurde vom Bundesfachverband umF eine Arbeitshilfe erarbeitet, um Ausländerbehörden dabei zu verhelfen, ihre Arbeit mit umF zu verbessern und ein grundlegendes Verständnis für die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe zu entwickeln. Hierdurch soll eine Zusammenarbeit in Richtung einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung gefördert werden, die sowohl zweckmäßig als auch arbeits- und zeitsparend ist.“ (www.b-umf.de)

 

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