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ßnderung der Rspr. des BVerwG im Ausweisungsrecht

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Das BVerwG hat nun entschieden, daß für ALLE Ausländer in Deutschland es in Ausweisungsverfahren maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (und nicht auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzen Behördenentscheidung) ankommt.Bislang konnten sich nur privilegierte Ausländer mit dem Argument verteidigen, die Sachlage habe sich zu ihren Gunsten während des Klageverfahrens verändert, und nun seien sie „weniger gefährlich“. Dieses Argument ist nun allen Ausländern in Deutschland möglich.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig | Pressemitteilungen – Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern hier als pdf.

gez. Fred Hullerum

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