Rückführung nach Malta am 30.08.2011 stoppen!

Bundesamt will somalischen Flüchtling heute Nacht nach Malta abschieben
Flüchtlingsrat kritisiert Aushebelung des Asylrechts durch formale Regelungen

Mit großer Geste hat Bundesinnenminister Friedrich zum internationalen „Tag des Flüchtlings“ am 20. Juni 2011 angekündigt, Malta durch die Aufnahme von 150 Flüchtlingen zu „entlasten“, da die Insel mit der Aufnahme von Flüchtlingen überfordert sei. Gleichzeitig setzt das BMI alles daran, Flüchtlinge wieder loszuwerden, die über Malta nach Deutschland geflohen sind.

Nachdem Ende Juli die Abschiebung des somalischen Flüchtlings Abdilahi Abdirahman Mohamed nur knapp verhindert werden konnte (siehe hier), soll heute Nacht die Abschiebung des somalischen Flüchtlings Abdirisaaq M. aus Lüneburg durchgesetzt werden.

2007 floh der damals 15-jährige junge Mann aus seiner Heimat Somalia, nachdem er dort von islamistischen Rebellen entführt und aufgefordert worden war, für sie mit der Waffe zu kämpfen. Aus Angst vor weiterer Verfolgung begab er sich zu Fuß auf den langen Weg durch die Wüste nach Libyen. Dort wurde er von Soldaten festgenommen und als „Illegaler“ unter unmenschlichen Bedingungen in einem libyschen Gefängnis eingesperrt.

Nach einjähriger Inhaftierung und einem anschließenden Leben auf der Straße wagte er die Flucht einem Boot über das Mittelmeer nach Malta. Dort kam er wiederum für acht Monate ins Gefängnis. „Das scheint das übliche Procedere zu sein, wenn man mit dem Boot aufgegriffen wird auf dem Meer“, erklärte der Flüchtling auf Befragen des Bundesamts.

Nach seiner Entlassung gelang dem Somalier die erneute Flucht nach Schweden, wo sein Asylantrag jedoch unter Bezugnahme auf die Dublin II – Verordnung mit der formalen Begründung abgelehnt wurde, Malta sei für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig. Als ihm die Abschiebung dorthin drohte, floh der junge Mann weiter nach Deutschland, wo ihm nun das gleiche Schicksal droht.

Der Fall des Abdirisaaq M. erscheint symptomatisch für die Verantwortungslosigkeit einer europäischen Flüchtlingspolitik, die zwar weiß, dass der kleine Inselstaat Malta mit der Durchführung von Asylverfahren und der angemessen Versorgung von Schutzsuchenden hoffnungslos überfordert ist, und dass die Menschenrechte von Flüchtlingen auf Malta systematisch missachtet werden, aber dennoch an formalen Zuständigkeitsregelungen festhält und ungerührt Flüchtlinge dorthin abschiebt.

Abschiebungen nach Malta könnten verhindert werden, wenn Deutschland die Zuständigkeit für diese Verfahren freiwillig übernähme. In vergleichbaren Fällen, bei denen es etwa um Abschiebungen nach Griechenland geht, wird dies durchgängig so gehandhabt.

Abdirisaaq M. ist durch die jahrelange Flucht und die unsichere Situation physisch und psychisch stark angeschlagen. Atteste belegen eine akute Suizidalität. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, sofort einzugreifen und die geplante Abschiebung zu stoppen. Darüber hinaus fordern wir den Bundesinnenminister auf, einen Abschiebungsstopp nach Malta anzuordnen und auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass das Asylrecht von Flüchtlingen nicht durch formale Zuständigkeitsregelungen faktisch ausgehebelt wird.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!