Zwölf Jahre nach dem Genozid an den Êzîd*innen: Deutschland gedenkt – und schiebt weiter ab

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Abschiebestopp und dauerhaftes Bleiberecht für Êzîd*innen

Anlässlich des zwölften Jahrestags des Genozids im Shingal fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen, Abschiebungen von Êzîd*innen in den Irak sofort zu stoppen und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu gewähren.

Roza Reyes Rodriguez, Referentin beim Flüchtlingsrat Niedersachsen, erklärt:

Die Abschiebungen von Êzîd*innen in den Irak entlarven die Anerkennung des Genozids im Jahr 2023 durch die Bundesrepublik als zynische Symbolpolitik. Êzîd*innen sind nach wie vor existenziell bedroht. Diese Bedrohung bestand schon vor dem sogenannten Islamischen Staat und bleibt auch nach dessen militärischer Zurückdrängung real. Bei einer Abschiebung droht ihnen Lebensgefahr und Elend – deshalb brauchen sie Schutz.

Diese zynische Symbolpolitik ist auch in Niedersachsen konkrete Abschiebungspraxis. Im Februar 2025 wurde der 30-jährige Êzîde Badi Juki S. aus dem Shingal vom Flughafen Hannover nach Bagdad abgeschoben. Ein Teil seiner Familie wurde während des Genozids ermordet, viele seiner Angehörigen leben in Hannover. Badi Juki S. war nie straffällig geworden.

Ende November 2025 schoben die niedersächsischen Behörden drei weitere junge Êzîden in den Irak ab. Zwei von ihnen waren vollkommen unbescholten und dabei, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen. Einer der jungen Männer sollte im Februar 2026 eine Ausbildung zum Friseur beginnen. Seine Eingabe an die niedersächsische Härtefallkommission wurde nicht einmal zur Beratung angenommen.

Allein im Jahr 2025 wurden damit mindestens vier Êzîden aus Niedersachsen in den Irak abgeschoben. Auch aus anderen Bundesländern wurden in den vergangenen Jahren Êzîd*innen in den Irak abgeschoben. Offizielle Zahlen dazu, wie viele Êzîd*innen aus Niedersachsen bzw. dem Bundesgebiet in den Irak abgeschoben wurden, existieren – soweit ersichtlich – nicht.

Roza Reyes Rodriguez, Referentin beim Flüchtlingsrats Niedersachsen, erklärt:

Diese Abschiebungen sind ein verheerendes Signal an die gesamte êzîdische Gemeinschaft. Sie zeigen: Selbst wer nicht straffällig geworden ist und sich in Deutschland ein Leben aufgebaut hat, ist vor Abschiebung nicht sicher. Humanitäre Verantwortung wird dem politischen Ziel geopfert, die Abschiebezahlen um jeden Preis zu erhöhen.“

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, Abschiebungen von Êzîd*innen in den Irak unverzüglich auszusetzen. Zugleich muss Niedersachsen sich auf Bundesebene für einen bundesweiten Abschiebestopp und ein dauerhaftes Bleiberecht einsetzen. Die Überlebenden des Genozids und ihre Angehörigen brauchen endlich Sicherheit und eine verlässliche Zukunftsperspektive – statt Duldungen und der ständigen Angst vor einer Abschiebung.

Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Roza Reyez Rodriguez, Referentin
Mail: rrr@nds-fluerat.org; nds@nds-fluerat.org
Tel.: 0511 / 81 12 00 82

Hintergrund:
Im Jahr 2014 eroberte der sogenannte Islamische Staat große Teile des Nordirak, darunter die Stadt Mossul. Dort erbeutete die Terrororganisation moderne Waffen aus den Beständen der geflohenen irakischen Armee. Den kaum bewaffneten Êzîd*innen stand damit ein militärisch hochgerüsteter Gegner gegenüber, dem sie nahezu schutzlos ausgeliefert waren.

Tausende Êzîd*innen flohen in das Shingal-Gebirge, wo der sogenannte Islamische Staat sie einkesselte. Männer wurden hingerichtet, Frauen und Mädchen versklavt und Jungen zu Kindersoldaten gemacht. Der YPG gelang es schließlich, einen Fluchtkorridor freizukämpfen und dadurch rund 10.000 Menschen zu retten.

Nach Beginn des Genozids im Jahr 2014 erhielten Êzîd*innen in Deutschland zunächst Schutz. Religiöse Verfolgung und die systematische Massenverfolgung der Gemeinschaft wurden als Asylgründe anerkannt.

Nach der militärischen Bekämpfung des sogenannten Islamischen Staates änderte sich die Entscheidungspraxis. Die Massenverfolgung galt zunehmend als beendet, erste Asylanträge wurden abgelehnt. Im Jahr 2023 erkannte der Deutsche Bundestag die Verbrechen an den Êzîd*innen offiziell als Genozid an. Gleichzeitig handelte die Bundesregierung mit dem Irak Abkommen aus, das auch Abschiebungen erleichtert.

2024 beendete ein niedersächsischer Erlass den Abschiebestopp in den Irak. Auch zwölf Jahre nach Beginn des Genozids werden Êzîd*innen weiterhin abgeschoben. Die Anerkennung des Genozids hat ihnen bis heute weder verlässlichen Schutz noch eine sichere Bleibeperspektive gebracht.

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