Der Landkreis Wolfenbüttel hat eine alleinerziehende Mutter und ihre drei kleinen Kinder (7, 5 und 3 Jahre) nach Georgien abgeschoben – obwohl das niedersächsische Innenministerium dem Landkreis zuvor untersagt hatte, die Familie vor einer Entscheidung über ihren Härtefallantrag abzuschieben. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert den Landkreis Wolfenbüttel und das Niedersächsische Innenministerium auf, die Rückkehr der rechtswidrig abgeschobenen Familie an ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen unverzüglich zu ermöglichen.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen
„Dass eine alleinerziehende Mutter mit drei kleinen Kindern trotz laufenden Härtefallverfahrens abgeschoben wird, ist ein eklatantes Behördenversagen. Die Härtefalleingabe wurde vom Landkreis offenbar nicht ernsthaft bearbeitet. Die Abschiebung hingegen wurde mit Nachdruck vorangetrieben – eine fatale Prioritätensetzung. Landkreis und Innenministerium müssen aufklären, wie es zu dieser rechtswidrigen Abschiebung kommen konnte, Konsequenzen ziehen, sich bei der Familie entschuldigen – und vor allem ihre schnelle Rückkehr nach Niedersachsen ermöglichen.“
Die Familie richtete Anfang Januar 2025 eine Eingabe an die Härtefallkommission. Noch im selben Monat informierte das Innenministerium den Landkreis über den Eingang der Härtefalleingabe und forderte ihn auf, Angaben zu etwaigen Nichtannahmegründen zu übermitteln. Damit war dem Landkreis bekannt, dass ein Härtefallverfahren anhängig war.
Im November 2025 teilte das Innenministerium dem Landkreis mit, dass die Eingabe der Familie von der Härtefallkommission zur Beratung angenommen wurde. Zugleich ordnete das Ministerium an, die Abschiebung der Familie bis zur Entscheidung der Kommission auszusetzen. Außerdem wurde der Landkreis aufgefordert, zum Härtefallantrag Stellung zu nehmen.
Eine Stellungnahme des Landkreises zu dem Härtefallantrag erfolgte augenscheinlich nicht. Statt die vom Innenministerium angeordnete Aussetzung der Abschiebung zu beachten, betrieb der Landkreis vielmehr das Abschiebungsverfahren weiter: Anfang 2026 ersuchte der Landkreis Wolfenbüttel die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, die Abschiebung der Familie nach Georgien durchzuführen. Die Landesaufnahmebehörde ließ dem Taten folgen. Am 29.04.2026 standen zwischen 5 und 6 Uhr morgens drei Beamt*innen vor der Tür. Die alleinerziehende Mutter und ihre drei kleinen Kinder wurden im Morgengrauen überfallartig aus ihrem Alltag gerissen und noch am selben Tag in einem Sammelcharter von Hannover nach Georgien abgeschoben (siehe auch den Kurzbericht von Frau T.A. unten).
Auf Nachfrage bestätigte die Härtefallkommission der Rechtsanwältin der Familie, Susanne Schröder aus Hannover, Kanzlei LSFW, am 07. Mai, dass die Eingabe weiterhin anhängig ist. Spätestens damit war auch dem Innenministerium bekannt, dass die Familie trotz laufenden Härtefallverfahrens abgeschoben worden war. Am 08. Mai informierte Rechtsanwältin Schröder den Landkreis Wolfenbüttel über die rechtswidrige Abschiebung und forderte, die Rückkehr der Familie nach Deutschland zu ermöglichen. Am Freitag stellte sie zudem einen förmlichen Antrag auf Rückholung der Familie. Dennoch haben bis heute weder Landkreis noch Innenministerium verbindlich zugesagt, die Rückkehr der Familie zu ermöglichen.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung, Flüchtlingsrat Niedersachsen
„Angesichts dieser eindeutigen Sachlage ist es unerträglich, dass bis heute keine verbindliche Zusage zur Rückkehr der Familie vorliegt. Landkreis und Innenministerium wissen, dass die Abschiebung trotz laufenden Härtefallverfahrens und entgegen der Aussetzungsanordnung erfolgte. Wer einen solchen Fehler verursacht, darf ihn nicht aussitzen – er muss ihn korrigieren.„
Trotz der hohen Belastung als alleinerziehende Mutter von drei kleinen Kindern hat Frau T.A. ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen gefunden und eindrücklich gezeigt, dass sie hier angekommen ist. Unterstützung durch die Behörden erhielt sie dabei nicht: Der Zugang zu einem Integrationskurs wurde ihr trotz zweier Anträge verweigert. Ihr Deutschlernen organisierte sie deshalb selbst. Sie besuchte kostenlose Angebote und auf eigene Kosten einen Deutschkurs an der Volkshochschule. Auch den Test „Leben in Deutschland“, der als sogenannter Einbürgerungstest dient, bezahlte sie selbst. Sie erreichte mindestens das Sprachniveau A2 und bestand den Einbürgerungstest.
Auch beruflich hat Frau T.A. sich eine Perspektive aufgebaut. Im Oktober 2024 nahm sie eine Tätigkeit als Reinigungskraft in einem Beherbergungsbetrieb auf Minijob-Basis auf. Weil ihre Vorgesetzten mit ihrer Arbeit sehr zufrieden waren und sie sich schnell ins Team einfügte, wurde ihr bereits nach kurzer Zeit eine Teilzeitstelle angeboten. Einen Antrag von Frau T.A., diese Teilzeitbeschäftigung ausüben zu dürfen, lehnte der Landkreis jedoch ab.
Auch die Kinder waren in ihrem Umfeld angekommen. Das älteste Kind besuchte die Grundschule, die beiden jüngeren Kinder eine Kita. Die Familie hatte in Deutschland Freundschaften, Bekanntschaften und Unterstützungsnetzwerke aufgebaut. Die Unterstützungsschreiben im Rahmen der Härtefalleingabe belegen, wie gut die Familie vor Ort eingebunden war.
Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung
Mail: moy@nds-fluerat.org; nds@nds-fluerat.org
Tel.: 0511 / 98 24 60 38
Kurzbericht Frau T.A. zur Abschiebung nach Georgien am 29.04.2026
„Am 29. April, ungefähr zwischen 05:00 und 06:00 Uhr morgens – die genaue Uhrzeit weiß ich nicht mehr – klingelte es ununterbrochen an meiner Tür. Meine Kinder und ich schliefen noch. Ich öffnete die Tür ganz normal, weil ich keinerlei Gefahr erwartet hatte.
Vor der Tür standen drei junge Personen – zwei Männer und eine Frau – in Zivilkleidung. Sie hatten Waffen und Handschellen an ihren Gürteln. Einer der Männer sagte mir, dass ich sofort meine Sachen packen und meine drei minderjährigen Kinder vorbereiten müsse, weil wir noch am selben Tag um 12:00 Uhr vom Flughafen Hannover aus abgeschoben werden sollten.
Ich kann kaum beschreiben, welchen Schock und welche Angst ich in diesem Moment erlebt habe. Ich erklärte ihnen ruhig, dass ich unter dem Schutz der Härtefallkommission stehe und dass meine Abschiebung nach meinem Wissen nicht zulässig sei, weil ich noch keine negative Entscheidung erhalten hatte. Danach befahl er mir erneut, sofort meine Sachen zu packen.
Ich flehte sie auf Knien an, mir wenigstens einen Tag oder zumindest einige Stunden Zeit zu geben, damit ich meinen Anwalt oder die zuständigen Stellen kontaktieren könnte. Um 5 Uhr morgens konnte ich jedoch praktisch niemanden erreichen. Leider wurde keine meiner Bitten berücksichtigt.
In diesem Zustand konnte ich kaum begreifen, was ich überhaupt einpackte. Meine Kinder standen ebenfalls unter Schock – an diesem Tag hätten sie eigentlich in die Schule bzw. in den Kindergarten gehen sollen und ich zur Arbeit. Unser ganzes Leben wurde innerhalb einer Minute zerstört.
Danach wurden wir in ein Auto gebracht und mir wurde auch der Wohnungsschlüssel abgenommen.
Am Flughafen Hannover nahm man mir mein Telefon, meine Geldbörse und praktisch alle persönlichen Gegenstände weg – außer meiner Kleidung. Meine Kinder und ich wurden wie Kriminelle durchsucht. Sogar die Schuhe meiner Kinder mussten ausgezogen werden und sie warteten barfuß auf das Ende der Kontrolle.
Anschließend kam ein Sonderflug aus Georgien mit georgischen Polizeibeamten, und die deutschen Behörden übergaben uns den georgischen Sicherheitskräften. Soweit ich weiß, wurden an diesem Tag insgesamt 41 Menschen abgeschoben.
Ich war körperlich und seelisch vollkommen zerstört. Bereits am Flughafen Hannover musste mir ein Arzt Schmerzmittel geben, und auch während des Fluges benötigte ich medizinische Hilfe durch einen georgischen Arzt, weil es mir sehr schlecht ging.
Allein die Erinnerung an diese Ereignisse ist für mich sehr schwer.
Meine Kinder sprechen kein Georgisch und können hier kaum kommunizieren. Sie stehen unter ständigem Stress, möchten nicht in Georgien bleiben und fragen mich jeden Tag, wann wir wieder nach Hause zurückkehren. Ich weiß nicht mehr, was ich ihnen antworten soll.
Bei meinem ältesten Kind haben bereits Essstörungen und aggressives Verhalten begonnen.„
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...