Kein Anwerbeabkommen ohne Bleiberecht – Gegen Abschiebungen nach Kolumbien!

Die kolumbianische Initiative „Recht auf Asyl“ und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern: Bleiberecht statt Anwerbung!

Während sich die niedersächsischen Ministerien für Soziales und Wirtschaft auf eine Anwerbereise nach Kolumbien im Juli vorbereiten, droht über 1.600 Kolumbianer*innen in Deutschland die Abschiebung. Das ist ein politischer und humanitärer Widerspruch, der nach Ansicht des Flüchtlingsrat Niedersachsen und der exil-kolumbianischen Initiative „Recht auf Asyl“ nicht zu akzeptieren ist. Pflegeeinrichtungen in Deutschland kämpfen mit Personalnot, gleichzeitig sind ganze Teams von der Abschiebung bedroht. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die kolumbianische Initiative „Recht aus Asyl“ fordern die niedersächsische Landesregierung daher auf, wie im Fall der Pflegekräfte aus Wilstedt zunächst eine Legalisierung hier lebender Geflüchteter zu prüfen:

„Bevor die Landesregierung Pflegekräfte in Kolumbien anwirbt, sollte sie kolumbianischen Schutzsuchenden eine Arbeitserlaubnis und ein Bleiberecht geben, die schon in Deutschland leben, für diese Aufgabe oftmals gut qualifiziert sind und bereits in kürzester Zeit Deutschkenntnisse erworben haben.“ Caroline Mohrs vom Flüchtlingsrat Niedersachsen:

Abschiebung statt Anerkennung – und gleichzeitig Anwerbung?

Der Flüchtlingsrat und die Organisation „Recht auf Asyl“ fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene klar gegen die Abschiebepraxis nach Kolumbien einzusetzen und sich deutlich gegen die Verharmlosung der dortigen Menschenrechtslage und somit auch gegen die Einstufung Kolumbiens als sog. „sicheren Herkunftsstaat“ zu positionieren.

„Menschen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen, müssen Schutz finden – nicht eine Abschiebung in die Gefahr.“ Fernando Ortega von der Initiative „Recht auf Asyl“

Die aktuell geführte Diskussion auf EU-Ebene, Kolumbien als sicheres Herkunftsland einzustufen, ist brandgefährlich, sie ignoriert die prekäre Menschenrechtslage. Ein solcher Beschluss würde Asylschnellverfahren, weniger Schutz für Verfolgte – und mehr Abschiebungen in ein Land bedeuten, das alles andere als sicher ist. Der bewaffnete Konflikt in Kolumbien dauert an. Die Spirale der Gewalt, die vor allem in einigen Regionen des Landes zu beobachten ist, aus denen viele Menschen mit Anspruch auf internationalen Schutz stammen, konnte auch nach der Unterzeichnung der Friedensabkommen mit der FARC im Jahr 2016 nicht beendet werden.
Der Friedensprozess mit FARC-Dissidenten und der ELN ist ins Stocken geraten. Menschenrechtsverteidiger:innen, Umweltschützer:innen, Indigene und soziale Aktivist:innen werden weiterhin bedroht, verfolgt und ermordet. Laut dem kolumbianischen Institut für Entwicklungs- und Friedensstudien Indepaz (Instituto de Estudios para el Desarollo y la Paz) wurden seit der Unterzeichnung des Friedensvertrags 2016 in Kolumbien über 1600 Aktivist*innen sozialer Bewegungen umgebracht. Allein im Jahr 2023 wurden 79 Umweltaktivist:innen getötet, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Gerade hier braucht es eine faire, individuelle Prüfung von Asylanträgen durch das BAMF auf qualitativ hohem Niveau unter Einbeziehung der Expertise lokaler Initiativen und Menschenrechtsexpert*innen!

Kontakt:
Caroline Mohrs
cm@nds-fluerat.org; nds@nds-fluerat.org
Durchwahl: 0511 / 98 24 60 34
Tel.: 0511/98 24 60 30
Fax: 0511/98 24 60 31

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