Die Niedersächsische Landesregierung hatte auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei im Landtag zur Verantwortung der Ausländerbehörde des Landkreises Gifhorn am Suizid von Shambu Lama geantwortet. Die Widersprüche in der Antwort zu einer ersten Stellungnahme des Inneminsiteriums nach dem Suizid von Shambu Lama sowie zu den Erkenntnissen der Anwältin von Herrn Lama sowie der Mutter seines Kindes sind Anlass für eine erneute Nachfrage der Linkspartei an die Landesregierung.
In der taz-online vom 03.05.11 finden Sie dazu ein Artikel hier.
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