Kirchen: Recht auf Familienleben ist kein Deutschengrundrecht!

Am 28.01.2025 haben das Kommissariat der Deutschen Bischöfe und die EKD in einem Brandbrief gegen den von der CDU am Freitag unter dem furchtbaren Namen „Zustrombegrenzungsgesetz“ in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte fulminant Stellung bezogen:

„Aus Sicht der beiden Kirchen ist es rechtlich unerlässlich, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen unter erfüllbaren Bedingungen zuzulassen, da Art. 6 Abs. 1 GG auch das tatsächliche Zusammenleben der Familienmitglieder schützt und es sich nicht um ein Deutschengrundrecht handelt. Auch Art. 8 EMRK schützt das Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens“.

CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat sein Festhalten an dem – am Freitag trotz der Unterstützung durch die AFD glücklicherweise gescheiterten – Gesetzentwurf u.a. damit gerechtfertigt, dass die Ministerpräsident*innenkonferenz eine „Beschränkung des Familiennachzugs auf Härtefälle“ bereits auf ihrer Konferenz am 23. – 25.10.2024 befürwortet hatte. Dieser Hinweis ist leider richtig. Auch der niedersächsische Ministerpräsidenten Stephan Weil hatte seinerzeit diesem Beschluss zugestimmt. Einzig die Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz hatten Bedenken dagegen angemeldet. In der Protokollnotiz von Rheinland-Pfalz ist festgehalten: „Deutschland hat eine humanitäre Verantwortung gegenüber anerkannten Schutzberechtigten, bei denen die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit der Kernfamilie im Herkunftsstaat nicht möglich ist.“

Gegen den Beschluss der MPK hatte der Flüchtlingsrat mit einer Presseerklärung am 29. Oktober 2024 Stellung bezogen.

Es erscheint problematisch, wenn die Ministerpräsident*innen in eigener Machtvollkommenheit an den Parlamenten vorbei Beschlüsse fassen und erwarten, dass diese dann nachvollzogen und umgesetzt werden. Die Beschlüsse der Ministerpräsident*innen sind jedoch nicht bindend. Sie wurden von keinem Parlament bestätigt und stellen lediglich Empfehlungen dar. Am vergangenen Freitag wurde im deutschen Bundestag der Angriff von CDU und AFD auf ein wichtiges Menschenrecht erst einmal abgewehrt. Das Recht auf ein Familienleben gilt für alle Menschen! Wollen wir hoffen, dass die Ampelparteien sich auch nach der Bundestagswahl noch daran erinnern werden.

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